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Klimamanagement

Der Klimawandel und die damit einhergehenden Krisen und Herausforderungen sind global und müssen auf allen Ebenen gemeinsam gelöst werden. Insbesondere die Kommune als politische Ebene, welche den Bürger*innen am nächsten ist, kann und muss dabei eine bedeutende Rolle übernehmen. Dieser Verantwortung kommt die Stadt Winterberg nach und hat sich zum Ziel gesetzt, bist 2035 klimaneutral zu werden. 


Um dieses Ziel zu erreichen und den solidarisch-ökologischen Wandel erfolgreich zu gestalten, beschäftigt die Stadt Winterberg in einem interkommunalen Zusammenschluss mit den Städten Medebach und Hallenberg eine Klimamanagerin. 


Das Klimamanagement ist dabei in drei Haupthandlungsstränge – Klimaschutz, Klimaanpassung- und Klimabildung sowie das ehrenamtliche Klimabündnis gegliedert. 

städtisches Förderprogramm für private PV-Anlagen

Sie wollen in diesem Jahr eine PV-Anlage oder ein Balkonkraftwerk installieren? Dann stellen Sie einen Antrag für das städtische Förderprogramm für private Photovoltaikanlagen.  Das städtische Förderprogramm umfasst für das Jahr 2024 insgesamt 20.000 Euro. Fabrikneue Photovoltaikanlagen mit einer Leistung zwischen 5 und 15 kWp, die auf dem Dach oder an der Außenseite von privat genutzten Wohn- bzw. Nebengebäuden installiert werden sollen, werden mit einem Pauschalbetrag von 500 Euro gefördert. Die Investitionskosten für Balkonkraftwerke werden mit einem pauschalen Zuschuss von 250 Euro pro Anlage bezuschusst. Wichtig ist, dass mit dem Vorhaben erst begonnen werden darf, wenn der Bewilligungsbescheid der Stadt Winterberg vorliegt.
 

Die Ortschaft Siedlinghausen in mitten von Bergen, Wiesen und Wäldern.

Kommunale Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Instrument, das Kommunen dabei unterstützt, ihre Wärmeversorgung langfristig zu gestalten und zu optimieren. Ziel ist es, die Wärmeversorgung umweltfreundlicher, effizienter und nachhaltiger zu gestalten, um den Übergang zu einer CO2-neutralen Energieversorgung zu fördern.
Im Zuge des neuen Landeswärmeplanungsgesetzes (LWPG) sind die Kommunen zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung verpflichtet. Je nach Einwohnerzahl haben die Kommunen dazu bis Juni 2028 Zeit und erhalten für den damit einhergehenden Aufwand und Kosten gemäß des Konnexitätsprinzips einen finanziellen Belastungsausgleich in Höhe von 165.000 € zzgl. 1,36 € pro Einwohner:in. 
Den Zuschlag zur kommunalen Wärmeplanung hat die Wärmelokal GmbH bekommen, die aktuell eng mit der Stadt und regionalen Akteuren zusammenarbeitet. Essentielle Schritte der kommunalen Wärmeplanung sind eine flächendeckende Bestands- und Datenaufnahme, Maßnahmen- und Strategienplanungen sowie eine intensive Bürgerbeteiligung.

Über die Bürgerbeteiligungsveranstaltungen informieren wir Sie zeitnah in der Presse und Social Media.

Weitere Informationen

Wenn's Fragen gibt:

Kim Peis
Klimamanagerin
59955 Winterberg
FIchtenweg