Tourismus
  1. Rathaus
  2. Bildung & Soziales
  3. Betreuungsangebote
  4. Offene Ganztagsschulen

Offene Ganztagsschulenin Winterberg und Siedlinghausen

Die Offene Ganztagsschule orientiert sich überwiegend an der klassischen Unterrichtsstruktur der Halbtagsschule und bietet nach dem Unterricht ein zusätzliches, freiwilliges Nachmittags-Programm.
Jeweils zu Beginn des Schuljahres entscheiden die Eltern, ob ihre Kinder das Ganztagsangebot wahrnehmen. Sowohl in der Grundschule Winterberg, als auch in der Grundschule Siedlinghausen übernimmt der Träger „Sozialwerk für Bildung und Jugend gGmbH“ diese Form der Betreuung.


Die Kinder in den beiden Grundschulen werden zusätzlich bis 16.00 Uhr hochwertig und zuverlässig betreut. Das Betreuungsangebot ist Teil des schulischen Konzepts, an dem die Erziehungsberechtigten ihre Kinder unmittelbar vor und nach dem Unterricht freiwillig teilnehmen lassen können. Nach dem Schulunterricht findet ein gemeinsames Mittagessen statt. Der Betrag für das Essensgeld ist abhängig von der jeweiligen Schule. Am Nachmittag wird den Kindern die Möglichkeit zum freien Spiel, Sport, zu Ruhepausen, Anregung für gemeinsames und eigenständiges Tun, zur individuellen Förderung sowie Gelegenheit zur Erledigung der Hausaufgaben gegeben. Hier können sich die Jungen und Mädchen wohlfühlen!

Höhe der Elternbeiträge:
Der Elternbeitrag wird als Jahresbeitrag festgesetzt und in 12 monatlichen Beiträgen entrichtet. Für Anmeldungen im laufenden Jahr beginnt die Beitragspflicht ab dem Monat, in dem das Kind die Betreuung aufgenommen hat. Die Stadt Winterberg berechnet den Elternbeitrag einkommensabhängig nach folgender Staffelung:

Jahreseinkommen
bis 12.500 €
bis 37.000 €
bis 50.000 €
bis 62.000 €
über 62.000 €

Elternbeitrag jährlich
300 €
600 €
960 €
1.200 €
1.560 €

Elternbeitrag monatlich
25 €
50 €
80 €
100 €
130 €

Wichtiger Hinweis für Familien mit Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe:
Falls Sie Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket haben (z. B. wenn Sie Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen), können Sie finanzielle Unterstützung für die Teilnahme Ihres Kindes an der Ganztagsbetreuung beantragen. Diese Leistungen decken in der Regel auch die Kosten für das Mittagessen und die Betreuung. Mehr zum Bildungs- und Teilhabepaket

 

Für detaillierte Informationen zu den genannten Punkten stehen Ihnen im Anhang die folgenden Dokumente zur Verfügung:

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Offene Ganztagsschule?

Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind auch nachmittags eine verlässliche Betreuung und Förderung erhält, ist die Offene Ganztagsschule genau das Richtige. Ihr Kind kann Angebote aus den Bereichen Betreuung, Förderung und Freizeit annehmen. Die Teilnahme ist freiwillig, jedoch für ein Schuljahr verbindlich. Die Betreuung findet in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr statt.

Was wird in der OGS angeboten?
  • Gemeinsames Mittagessen
  • freie Spiel- und Sportmöglichkeiten
  • Hausaufgabenbetreuung
     
Was ist in den Schulferien?

Grundsätzlich findet die Betreuung auch in den Schulferien, an beweglichen Ferientagen und an sonstigen Schließtagen der Schule z.B. Lehrerfortbildungen statt. (Ausnahme: Feste Ferienzeiten OGS).

Was müssen die Eltern zahlen?

Der Elternbeitragrichtet sich nach dem Jahreseinkommen, dieser wird durch Vorlage von entsprechenden Nachweisen ermittelt. Ermäßigungen sind für Geschwisterkinder vorgesehen. Zusätzlich fallen für das Mittagessen Kosten an, die je nach Schule variieren und vom Träger Sozialwerk Sauerland gGmbH erhoben werden.

Wenn's Fragen gibt:

Angelique Trippen Fachbereich 1 - Zentrale Dienste, Bildung und Digitalisierung Kontaktinformationen