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  5. Arbeitsvermittlung für Bürgergeldempfänger
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Arbeitsvermittlung für Bürgergeldbeziehende

Unter dem Grundsatz Fördern und Fordern soll es Leistungsberechtigten möglich sein, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht. Es werden Fördermöglichkeiten aufgezeigt, damit beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten verbessert werden können und somit die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöht werden. Neben der Vermittlung in Arbeit oder in eine Aus- oder Weiterbildung zählen zu den Beratungsangeboten auch die Inanspruchnahme der Schuldnerberatung, der Suchtberatung oder der psychosozialen Betreuung. In Zusammenarbeit mit externen Bildungseinrichtungen und Maßnahme-Trägern steht ein breit gefächertes Angebot von Förderungsmöglichkeiten zur Verfügung, die auch evtl. Vermittlungshemmnisse abbauen. 
Hierzu wenden Sie sich bitte an den/die zuständige/n Ansprechpartner/in der Arbeitsvermittlung.
 

Wenn´s Fragen gibt:

Beatrix Brieden Fachbereich 2 - Ordnung, Arbeit und Soziales Kontaktinformationen
Sandra Funke-Wegener Fachbereich 2 - Ordnung, Arbeit und Soziales Kontaktinformationen
Olga Kautz Fachbereich 2 - Ordnung, Arbeit und Soziales Kontaktinformationen
Simone Steden Fachbereich 2 - Ordnung, Arbeit und Soziales Kontaktinformationen