Durch das Bildungs- und Teilhabepaket sollen Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen gefördert und unterstützt werden. Sie sollen nicht von Kultur, Sport und Freizeit, Mittagessen, Ausflügen und Klassenfahrten, Schülerfahrkosten und Lernförderung ausgeschlossen sein.
Leistungsberechtigte nach dem SGB II, SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Wohngeld- und Kinderzuschlagsberechtigte müssen derzeit einen separaten Antrag stellen, um die Leistungen in Anspruch zu nehmen.
Die erforderlichen Anträge und Vordrucke erhalten Sie bei den zuständigen Ansprechpartnern im Jobcenter oder der Leistungsgewährung.