Durch das Bildungs- und Teilhabepaket sollen Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringen Einkommen gefördert und unterstützt werden. Sie sollen nicht von Kultur, Sport und Freizeit, Mittagessen, Ausflüge und Klassenfahrten, Schülerfahrkosten und Lernförderung ausgeschlossen sein.
Sie können Hilfen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen, wenn Sie Bürgergeld, Leistungen nach dem SGB XII, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen.
Die erforderlichen Anträge und Vordrucke erhalten Sie bei/m zuständige/n Ansprechpartner/in im Jobcenter / Leistungsgewährung.