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Hilfe zum Lebensunterhalt

Bürgerinnen und Bürger, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können und denen kein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII zusteht, haben Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt. Hiervon können z.B. Personen betroffen sein, die eine Rente wegen befristeter Erwerbsminderung beziehen.
Wenden Sie sich bitte an den/die zuständige/n Ansprechpartner/in der Grundsicherung:

Wenn´s Fragen gibt:

Jasmina Kaspari Fachbereich 2 - Ordnung, Arbeit und Soziales Kontaktinformationen