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Wohngeld

Wohngeld ist eine Leistung des Staates für Bürgerinnen und Bürger, die aufgrund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums (Lastenzuschuss) erhalten können.
Die Höhe des Wohngeldes hängt ab von der Anzahl der Familienmitglieder im Haushalt, von der Höhe des Familieneinkommens und von der Höhe der zu berücksichtigenden angemessenen Miete bzw. Eigentumsbelastung.
Keinen Anspruch auf Wohngeld haben u. a. Bezieher von Bürgergeld, Grundsicherung nach dem SGB XII, Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Die erforderlichen Anträge und Vordrucke erhalten bei/ m zuständige/n Ansprechpartner/in Wohngeld.
 

Wenn´s Fragen gibt:

Martin Brockmann Fachbereich 2 - Ordnung, Arbeit und Soziales Kontaktinformationen