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Hilfe zur PflegeGrundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II

Pflegebedürftige Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf fremde Hilfe angewiesen sind, haben Anspruch auf Hilfe zur Pflege. Diese wird geleistet, wenn der Pflegebedürftige die Pflegeleistungen nicht selbst tragen kann und / oder sie von anderen nicht in bedarfsgerechtem Umfang erhält (z.B. Pflegeversicherung). <o:p></o:p>

Wenden Sie sich bitte an den/die zuständige/n Ansprechpartner/in beim Hochsauerlandkreis<o:p></o:p>.