Tourismus
  1. Rathaus
  2. Bildung & Soziales
  3. Soziale Hilfen & Beratung
  4. Weitere Soziale Hilfen
  5. Wohnberechtigungsschein

Wohnberechtigungsschein

Haushalte oder Personen, die eine mit öffentlichen Wohnungsbaumitteln geförderte Wohnung beziehen möchten, benötigen einen Wohnberechtigungsschein.
Voraussetzungen
Ein Wohnberechtigungsschein kann erteilt werden, wenn die Einkommensgrenzen gemäß § 13 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum im Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) eingehalten werden.
Der Hochsauerlandkreis bearbeitet für die Städte/Gemeinden Bestwig, Eslohe, Hallenberg, Marsberg, Medebach, Olsberg, Schmallenberg und Winterberg die entsprechenden Anträge. Das Formular für den Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines erhalten Sie online im Serviceportal des Hochsauerlandkreises.
 

Wenn´s Fragen gibt:

Weitere Ansprechspartner
Sandra Funke-Wegener Kontaktinformationen
Olga Kautz Kontaktinformationen
Simone Steden Kontaktinformationen