Haushalte oder Personen, die eine mit öffentlichen Wohnungsbaumitteln geförderte Wohnung beziehen möchten, benötigen einen Wohnberechtigungsschein.
Voraussetzungen
Ein Wohnberechtigungsschein kann erteilt werden, wenn die Einkommensgrenzen gemäß § 13 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum im Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) eingehalten werden.
Der Hochsauerlandkreis bearbeitet für die Städte/Gemeinden Bestwig, Eslohe, Hallenberg, Marsberg, Medebach, Olsberg, Schmallenberg und Winterberg die entsprechenden Anträge. Das Formular für den Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines erhalten Sie online im Serviceportal des Hochsauerlandkreises.