Schadstoffhaltige Abfälle können z. B. giftig oder brennbar sein, bei Kontakt zu Verätzungen führen oder Luft und Wasser verschmutzen. Deshalb werden Farben, Lacke, Abbeizer, Lösemittel, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Gifte, Leim- und Klebemittel, Feuerlöscher, Reinigungsmittel und quecksilberhaltige Abfälle (z. B. Fieberthermometer) und andere Sonderabfälle getrennt eingesammelt und entsorgt.
Altbatterien und Akkumulatoren sind vorzugsweise im Handel abzugeben. Händler, die Batterien und Akkus verkaufen, sind verpflichtet, diese zurückzunehmen (Batterieverordnung).