{"_id":"668e2124f442a9486682cd16","principal_id":"8c624905-ff3c-4114-8c65-24457a424477","highlight":false,"title":"Stadt Winterberg erh\u00e4lt F\u00f6rderung f\u00fcr kommunale W\u00e4rmeplanung","content":"Klimafreundliches Heizen ist in Zukunft einer der Eckpfeiler, um die Auswirkungen des Klimawandels zu begrenzen. Hierf\u0026uuml;r muss die Anzahl der Geb\u0026auml;ude, die mit regenerativen Energien beheizt werden, in den n\u0026auml;chsten Jahren kontinuierlich weiter steigen. Eine Grundlage hierf\u0026uuml;r ist die sogenannte kommunale W\u0026auml;rmeplanung. \u0026bdquo;Die kommunale W\u0026auml;rmeplanung soll k\u0026uuml;nftig die Grundlage f\u0026uuml;r die Planung und Steuerung der W\u0026auml;rmewende auf kommunaler Ebene bilden. Ziel ist es, einen konkreten Plan zu entwickeln, um die Herausforderungen einer fl\u0026auml;chendeckenden klimaneutralen W\u0026auml;rmeversorgung bis 2045 strategisch anzugehen\u0026ldquo;, so Klimamanagerin Kim Peis. 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Stadt Winterberg erhält Förderung für kommunale Wärmeplanung
Klimafreundliches Heizen ist in Zukunft einer der Eckpfeiler, um die Auswirkungen des Klimawandels zu begrenzen. Hierfür muss die Anzahl der Gebäude, die mit regenerativen Energien beheizt werden, in den nächsten Jahren kontinuierlich weiter steigen. Eine Grundlage hierfür ist die sogenannte kommunale Wärmeplanung. „Die kommunale Wärmeplanung soll künftig die Grundlage für die Planung und Steuerung der Wärmewende auf kommunaler Ebene bilden. Ziel ist es, einen konkreten Plan zu entwickeln, um die Herausforderungen einer flächendeckenden klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045 strategisch anzugehen“, so Klimamanagerin Kim Peis. Und um so eine kommunale Wärmeplanung aufzustellen, hat die Stadt Winterberg Fördermittel von der Zukunft-Umwelt-Gesellschaft Gesellschaft (Projektträger: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) beantragt und zwischenzeitlich auch in Höhe von 108.899 Euro genehmigt bekommen.
„Wir haben uns bewusst dafür entschieden schon jetzt die kommunale Wärmeplanung durchzuführen, auch wenn wir als Kommune unter 100.000 Einwohner erst am dem 30. Juni 2028 dazu verpflichtet sind. Wir haben das ambitionierte Ziel bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden. Das kann nur mit einer zeitnahen Wärmewende gelingen. Auch schon heute erhalten wir immer wieder Fragen von Bürgerinnen und Bürgern, welche Heizungsanlage für die Zukunft die richtige ist. Mit der kommunalen Wärmeplanung schaffen wir hier eine fundierte Grundlage, auf der dann entschieden werden kann, wann und wie die Wärmewende am besten umgesetzt werden sollte“, so Klimamanagerin Kim Peis.
„Die kommunale Wärmeplanung kann für die Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt, die sich gerade fragen, was ist denn künftig die richtige Wärmequelle für mein Haus, eine wichtige Entscheidungshilfe sein. Daher freue ich mich, dass wir für unsere kommunale Wärmeplanung diese Fördermittel bekommen haben. “, so Bürgermeister Michael Beckmann.
Ergebnisse sollen in 2025 vorliegen
Um ein passendes Büro zur Erstellung der Wärmeplanung zu finden, hat Klimamanagerin Kim Peis eine Ausschreibung vorbereitet und veröffentlicht. Die Auftragsvergabe soll kurzfristig erfolgen, damit es dann gleich mit der Bestandsanalyse vor Ort weiter gehen kann, um anschließend darauf erste Empfehlungen ableiten zu können.
„Wir werden die Bürgerinnen und Bürger bei der Erstellung der Wärmeplanung eng beteiligen. Denn für eine erfolgreiche Wärmeplanung ist die Einbindung der Bevölkerung sehr wichtig“, so Klimamanagerin Kim Peis.
Information zur Nationalen Klimaschutzrichtlinie
Mit der Nationalen Klimaschutzrichtlinie initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Betrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.