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Vorstellung der Planentwürfe für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Am Schneil“ und Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Am Waltenberg“ mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes

Ziel der Stadt Winterberg ist es, das allgemeine, dauerhafte Wohnen zu stärken. Dazu werden verschiedene Werkzeuge eingesetzt. Ein Instrument sind zum Beispiel Vorgaben, die ein Bebauungsplan enthält. „Seit gut 2,5 Jahren setzt die Politik immer wieder klare Signale, um das dauerhafte Wohnen zu stärken, indem sie die Veränderung oder die Neuaufstellungen von Bebauungsplänen beschließt. Ein Bebauungsplan ist ein Instrument das einen städtebaulichen Rahmen vorgibt und zum Beispiel Nutzungsoptionen beschreibt. Es können Festsetzungen getroffen werden, dass in einem Gebiet z.B. nur das allgemeine Wohnen zulässig ist“, so Bürgermeister Michael Beckmann. Für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Am Schneil“ und die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Am Waltenberg“ liegen mittlerweile die Vorentwürfe vor, sodass die Stadt Winterberg nun die frühzeitige öffentliche Beteiligung durchführen können. Es besteht für alle Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit sich zu den Entwürfen zu äußern. Alle Interessierten sind herzlich zur öffentlichen Versammlung am Donnerstag, 8. August um 18.00 Uhr in das Winterberger Rathaus eingeladen. Vom 09.08. bis 10.09.2024 können die Planentwürfe im Rathaus eingesehen und im Internet unter www.rathaus-winterberg.de abgerufen werden. Es besteht bis zum 10.09.2024 die Möglichkeit zur Stellungnahme.

Parallel zur frühzeitigen öffentlichen Beteiligung werden auch die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt. Anschließend werden die Stellungnahmen ausgewertet und ggf. werden die Planentwürfe angepasst bzw. überarbeitet. Nach Vervollständigung der Planunterlagen erfolgt dann der zweite Beteiligungsschritt. Die Planentwürfe werden offengelegt, d.h. die Unterlagen liegen einen Monat im Rathaus offen und können auf der Internetseite der Stadt Winterberg abgerufen werden. Im Rahmen der Offenlage besteht dann erneut die Gelegenheit zur Stellungnahme.