- Sie sind nach Winterberg gezogen? Dann zunächst herzlich willkommen!
- Oder wohnen Sie bereits in Winterberg, sind aber innerhalb des Stadtgebietes umgezogen?
Beides müssen Sie uns im Bürgerservice der Stadt Winterberg innerhalb von 2 Wochen bekannt geben.
Wenn Sie nicht persönlich vorbei kommen können, können Sie auch eine andere Person bevollmächtigen. Die Vollmachtsvorlage können Sie hier ausdrucken.
Zur An- und Ummeldung bringen Sie die Ausweisdokumente der Personen mit, die angemeldet werden sollen, bei Kindern die Geburtsurkunden. Zusätzlich wird eine Bescheinigung des Wohnungsgebers/Vermieters benötigt. Das Formular finden Sie hier.
Sie besitzen ein Kraftfahrzeug?
Wenn Sie innerhalb von Winterberg oder dem Hochsauerlandkreis umziehen, müssen Sie die Anschrift im Fahrzeugschein bei der Zulassungsstelle des Hochsauerlandkreises ändern lassen. Dies kann nicht mehr direkt beim Bürgerservice erfolgen.
Wenn Sie aus einem anderen Kreis oder dem Ausland nach Winterberg ziehen, müssen Sie Ihr Fahrzeug ebenfalls bei der Zulassungsstelle des Hochsauerlandkreises umgehend umschreiben lassen. Infos hierzu finden Sie auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises.
Weitere Informationen für Winterberger Neubürger finden Sie hier.