Unmittelbare Vorteile erwachsen denjenigen, deren Dienstleistungsangebot direkt von den Fremdenverkehrsgästen in Anspruch genommen werden kann und die mit ihnen Geschäfte tätigen können. Hierzu zählen in erster Linie z.B. Hotels, Gaststätten, Vermieter von Ferienunterkünften und Geschäftsbetriebe.