Bei der Gewerbesteuer handelt es sich um eine Steuer, die auf die Ertragskraft eines gewerblichen Betriebes erhoben wird. Ausgehend vom Gewerbeertrag eines Unternehmens ermittelt das zuständige Finanzamt den Gewerbesteuermessbetrag. Dieser wird der Gemeinde durch den Gewerbesteuermessbescheid (Grundlagenbescheid) mitgeteilt.
Bei der Festsetzung der Gewerbesteuer ist die Gemeinde an den Messbetrag des Finanzamtes gebunden. Die Höhe der Gewerbesteuer ergibt sich durch Anwendung des gültigen Hebesatzes, der jährlich vom Rat der Stadt Winterberg beschlossen wird. Der aktuelle Hebesatz der Stadt Winterberg beträgt 450 %.
Unterhält ein Gewerbebetrieb in verschiedenen Gemeinden Betriebsstätten, wird der Gewerbesteuermessbetrag auf die beteiligten Gemeinden zerlegt. Der jeweilige Zerlegungsanteil wird der Gemeinde mitgeteilt und ist für die Berechnung der Gewerbesteuer verbindlich.
Rechtsgrundlage: Gewerbesteuergesetz (GewStG) und Abgabenordnung (AO).
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