Die Grundsteuer ist eine jährlich zu zahlende Steuer, die von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern zu zahlen ist.
Die Ermittlung und Feststellung der Besteuerungsgrundlagen ist ausschließlich Aufgabe der Finanzämter. Das Finanzamt ermittelt nach gesetzlichen Grundlagen den sogenannten Einheitswert und errechnet einen Grundsteuermessbetrag individuell für jedes Grundstück. Anschließend erteilt das Finanzamt den Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid.
Auf diesen Grundlagen berechnet das Team Abgaben die Grundsteuer. Hierzu wird der Steuermessbetrag mit dem vom Rat der Stadt Winterberg festgesetzten Hebesatz multipliziert. Das Team Abgaben ist an die Festsetzung des Finanzamtes gebunden. Daher sind etwaige Einwendungen gegen die Steuerpflicht oder die Höhe des Steuermessbetrages direkt an das Finanzamt zu richten.
Rechtsgrundlage: Die Rechtsgrundlage für die Erhebung der Grundsteuer ist das Grundsteuergesetz i.V. mit der Haushaltssatzung der Stadt Winterberg. Mehr dazu finden Sie hier.