Für die durchgeführte Winterwartung (Räum- und Streudienst) der öffentlichen Straßen erhebt die Stadt Winterberg Benutzungsgebühren nach dem Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit dem Straßenreinigungsgesetz.
Die Höhe der Winterdienstgebühr richtet sich nach der tatsächlichen Grundstücksgröße in Quadratmetern (Grundstücksflächenmaßstab).
Liegt ein Wohngrundstück an zwei Straßen so wird die Grundstücksfläche für die erste Straße bei der Gebührenheranziehung zu 100 % und die zweite Straße zu 85 % berücksichtigt. Die Dritte und jede weitere Straße bleiben bei der Gebührenheranziehung unberücksichtigt.
Des Weiteren ist bei sehr großen Grundstücken eine Tiefenbegrenzung von 50 Metern von der ersten Erschließungsstraße zu berücksichtigen
Gebühren: Die Winterdienstgebühr beträgt in diesem Jahr 0,09 € je QuadratmeterGrundstücksfläche.
1. Straße = 100 % Grunstücksfläche
2. Straße = 85 % Grundstücksfläche