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Tierschutz

Wenn Sie anzeigen wollen, dass einem Tier grundlos Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt wurden, ist dies schriftlich oder persönlich bei Ihrem Ansprechpartner möglich.

Unbedingt notwendige Angaben sind:

  • • die genaue Angabe des Ortes, an dem das Tier gehalten wird,
  • • Aussagen zum Zeitpunkt der Feststellung,
  • • konkrete Beschreibung des vermuteten Missstandes sofern bekannt, Name des Tierhalters,
  • • Angabe dazu, wann der Tierhalter vermutlich anzutreffen ist,
  • • ggfs. weitere Zeugen

Anonyme Anzeigen sind erfahrungsgemäß nicht verwendbar.