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GEZ

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auf Antrag von der Rundfunk- und Fernsehgebühr befreit werden.

Detaillierte Einzelheiten zur GEZ-Befreiung erhalten Sie unter www.rundfunkbeitrag.de.

Den Antrag auf die Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebühr erhalten Sie bei unserem Bürgerservice oder bei der GEZ.

Der ausgefüllte Antrag, versehen mit den erforderlichen Nachweisen (z.B. vollständiger ALG II - Bescheid, Schwerbehindertenausweis) kann im Bürgerbüro zur Weiterleitung abgegeben werden. 

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