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Lebenspartnerschaften-Umwandlung

Nach § 1353 Abs. 1 S. 1 BGB können seit dem 01.10.2017 auch gleichgeschlechtliche Paare die Ehe miteinander schließen.

Wenn Sie bereits eine Lebenspartnerschaft geschlossen haben, können Sie diese nun auch in eine Ehe umwandeln. Hierzu nehmen Sie bitte direkt Kontakt zu unserem Standesamt auf.