Tourismus
  1. Rathaus
  2. Aufgaben
  1. Rathaus
  2. Aufgaben

Denkmalschutz

Denkmäler sind gemäß § 3 des Denkmalschutzgesetzes NRW in die Denkmalliste einzutragen. Für alle Maßnahmen, die an einem Denkmal oder in dessen unmittelbarer Umgebung durchgeführt werden sollen, ist vor Beginn der Maßnahme eine denkmalrechtliche Erlaubnis nach § 9 des Denkmalschutzgesetzes bei der Stadt Winterberg als Unterer Denkmalbehörde zu beantragen.

Die Unteren Denkmalbehörden treffen ihre Entscheidungen in Abstimmung mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe.