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Ehefähigkeitszeugnis

Wenn Sie im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind und im Ausland heiraten möchten, kann es erforderlich sein, dass Sie ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen. Das Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung, die Ihnen auf Antrag beim Standesamt Ihres Wohnsitzes ausgestellt wird, wenn nach deutschem Recht die Voraussetzungen zur Eheschließung vorliegen.

Sie sollten sich deshalb vorab bei der zuständigen Auslandsvertretung erkundigen, welche Unterlagen für die Eheschließung im Ausland benötigt werden.

Das Standesamt wird Ihnen in einem persönlichen Gespräch gerne mitteilen, welche Unterlagen für die Ausstellung benötigt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes.