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Bauleitplanung

Die Bauleitplanung ist ein zentrales Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung. Dazu gehören der Flächennutzungsplan, der die langfristige Nutzung der Flächen im gesamten Stadtgebiet vorgibt, sowie die Bebauungspläne, die detaillierte Vorgaben für einzelne Bauvorhaben und Gebiete regeln. Gemeinsam schaffen diese Pläne die Grundlage für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt in den Grundzügen die langfristig geplanten Entwicklungsziele der Stadt Winterberg dar und erfasst das gesamte Stadtgebiet.
Im Flächennutzungsplan werden insbesondere dargestellt:
 

  • Bauflächen (Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, Gewerbe- und Industriebauflächen, Sonderbauflächen)
  • Gemeinbedarfsflächen (Einrichtungen, die kirchlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Zwecken dienen)
  • Verkehrsflächen
  • Versorgungsanlagen
  • Grünflächen
  • Flächen für die Landwirtschaft
  • Wald
     

Der Flächennutzungsplan hat keine unmittelbare rechtliche Wirkung gegenüber dem Bürger, sondern bildet lediglich die verwaltungsinterne Vorgabe für die nachfolgenden Bebauungspläne sowie für Planungen anderer Planungsträger und Fachbehörden.
Der Flächennutzungsplan muss an die übergeordneten Ziele der Raumordnung und Landesplanung angepasst sein.

Bebauungsplan

Der Bebauungsplan setzt die konkreten baulichen Nutzungsmöglichkeiten für ein Grundstück fest.
Die im Bebauungsplan getroffenen Regelungen (z.B. zur Art der Nutzung, zu Größe, Höhe und Gestaltung der Gebäude) sind für Bauwillige, deren Grundstücke im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen, verbindlich. Der Bebauungsplan wird vom Rat der Stadt Winterberg als Satzung beschlossen.

Lage der Bebauungspläne

Aus der Übersichtskarte ergibt sich die Lage der Bebauungspläne. Ein Klick auf die angegebene Fläche und sie erhalten alle weiteren Informationen.

Bauleitplanung im Verfahren

Für die nachfolgenden Bauleitpläne werden zurzeit Verfahren durchgeführt.

Veränderungssperre

Die Veränderungssperre ist ein städtebauliches Instrumentarium, um sicherzustellen, dass Planungen der Stadt nicht erschwert oder verhindert werden. Im Geltungsbereich einer Veränderungssperre werden Bauvorhaben grundsätzlich nicht genehmigt. Ausnahmen können im Einzelfall zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die veränderungssperre wird zunächst für die Dauer von zwei Jahren erlassen. Sie kann auf bis zu vier Jahre verlängert werden.

Aktuelle Planungen der Stadt, für die eine Veränderungssperre erlassen wurde:

Kernstadt Winterberg
Bebauungsplangilt (zunächst) bis zumweitere Informationen
Nr. 6 – „Am Schneil“25.11.2025

Geltungsbereich

Aktuelle Satzung

Nr. 20 – „Am Waltenberg“ 11.01.2026

Geltungsbereich

Aktuelle Satzung

Niedersfeld
Bebauungsplangilt (zunächst) bis zumweitere Informationen
Nr. 15 – „Am Sternrodt“11.05.2025

Geltungsbereich

Aktuelle Satzung

Siedlinghausen
Bebauungsplangilt (zunächst) bis zumweitere Informationen
Nr. 17 – „Sorpestraße/Ennertstraße“06.05.2026

Geltungsbereich

Aktuelle Satzung

Züschen
Bebauungsplangilt (zunächst) bis zumweitere Informationen
Nr. 10 – „Hardt“06.05.2026

Geltungsbereich

Aktuelle Satzung

Neuastenberg
Bebauungsplangilt (zunächst) bis zumweitere Informationen
Nr. 4 – „Neuastenberger Straße“06.05.2026

Geltungsbereich

Aktuelle Satzung

Planlexikon

Im Planlexikon erhalten Sie umfassende Informationen zu grundlegenden Themen der Stadtentwicklung und Stadtplanung. 

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