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Frischer Wind in alte HäuserStädtisches Förderprogramm

Haben Sie eine Immobilie gekauft, die seit mindestens 2 Jahren leer steht und wieder fit gemacht werden muss? Die Stadt Winterberg fördert ab sofort Sanierungs- und Renovierungsarbeiten mit bis zu 5.000 €.
Wenn eine Immobilie seit längerer Zeit leer steht, setzen die bekannten Nebenwirkungen ein, z.B. die abträgliche Wirkung auf das Ortsbild, Ansteckungsgefahr zum Entstehen von weiteren Leerständen etc. Wir kümmern uns mit dem neuen städtischen Förderprogramm „Frischer Wind in alte Häuser“ um die Wiedernutzung von länger leerstehenden Wohngebäuden und möchten damit einen Anreiz schaffen, alte Häuser wieder zu beleben.

Häufig gestellte Fragen

Welche Voraussetzungen muss die Immobilie erfüllen?
  • Das Objekt muss sich auf dem Gebiet der Stadt Winterberg befinden.
  • Gefördert werden alle Objekte, die seit mindestens 5 Jahren leer stehen.
  • Das Objekt muss mind. 40 Jahre alt sein (gerechnet ab Bezugfertigstellung / 1. Einzugsdatum)
  • Es muss sich durch einen Abriss eine eindeutige Verbesserung des Ortsbildes im fraglichen Bereich ergeben (vorwiegend durch optische Aufwertung des Grundstücks)
  • An dem Objekt dürfen keine grundlegenden Erneuerungs- und Erweiterungsmaßnahmen durchgeführt worden sein.
     
Welche Maßnahmen werden u.a. gefördert?

Wir fördern alle Maßnahmen, die zum Abriss des Gebäudes erforderlich sind (auch erforderliche Begleitmaßnahmen).

Wie hoch ist die Förderung?

Wir zahlen einmalig bis zu 5.000 € je Objekt. Voraussetzung für die Auszahlung ist der Abschluss der Abrissarbeiten und die Vorlage der Rechnungen einschließlich Zahlungsnachweis.

Was ist noch zu beachten?
  • Der Antrag ist schriftlich vom Eigentümer mit erforderlichen Belegen bei der Stadt Winterberg einzureichen.
  • Der Abriss erfolgt in Eigenverantwortung des Eigentümers.
  • Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht (Finanzierungsvorbehalt).

Wenn´s Fragen gibt: