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Leerstandsmanagement

Mit dem Förderprogramm “ Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren Nordrhein-Westfalen ” hat das Land NRW eine weitere Förderkulisse geschaffen mit dem Ziel, die Zentren der Städte und Gemeinden zu beleben. In 2023 hat die Stadt Winterberg die Zusage erhalten, die Kernstadt im städtebaulichen Entwicklungsbereich Winterbergs zu stärken. In enger Kooperation mit der Wirtschaftsförderung und der Stadt Winterberg können wir so weiterhin Vermieter/innen der (potenziellen) Immobilien mit (potenziellen) Nutzungsinteressierten zusammenzubringen. Ein wichtiger Beitrag für die Stadtentwicklung!
Mit dem Förderprogramm haben Nutzungsinteressierte Unternehmen, Initiativen, Start-Ups, Vereine und andere Institutionen Möglichkeit, ein leerstehendes Ladenlokal sehr vergünstigt anzumieten, Geschäftsmodelle auszuprobieren oder ihr Online-Geschäft in den analogen Raum zu bringen. Andererseits haben Vermieter/innen die Möglichkeit, ihre leerstehende Immobilie wieder zu beleben und mit der Immobilie wieder Mieteinnahmen zu generieren. So bringen wir gemeinsam wieder frequenzsteigernde Nachnutzungen in die Zentren. 

  • Ladenlokale, die im Konzentrationsbereich liegen, sind bis zu 300 qm förderfähig.
  • Die Laufzeit beträgt maximal zwei Jahre, längstens bis zum 31.12.2025.
  • Unser Ziel ist es, die Nachnutzungen dann langfristig am Standort Winterberg etablieren zu können.

Ich bin Immobilien Eigentümer*in…
Sie sind Vermieter/in einer (potenziell) leerstehenden Einzelhandelsimmobilie aus dem städtebaulichen Entwicklungsbereich Winterberg und möchten, dass Ihre Immobilie im Rahmen des Förderprogramms vermarktet und vermietet werden kann? Bitte füllen Sie das unten stehende Exposé über ihre Immobilie aus und kontaktieren Sie uns!

Förderfähige Nutzungen
Ziel des Förderprogramms ist es, Nutzungen zu etablieren, die Frequenzen in die Ortszentren bringen, wie z.B.:
 

  • Einzelhandel, Facheinzelhandel, Pop-Up-Stores oder Start-Ups
  • Gastronomie aller Art, inkl. Start-Ups
  • Mischnutzungen
  • Dienstleistungsgewerbe mit Publikumsverkehr
  • Direktverkauf landwirtschaftlicher Produkte
  • Neue Angebote von Lieferservices/Verteilstationen
  • Showrooms des regionalen Online-Einzelhandel
  • Urbane Produktion
  • Kulturwirtschaftliche Nutzung
  • Bürgerschaftliche und nachbarschaftliche Nutzungen
  • Bildungsangebote und Kinderbetreuung
  • Nutzungen zur Erprobung neuer Mobilitätsarten


Ich bin als potentieller Mieter*in interessiert, eine Immobilie anzumieten…
Sie sind an der Anmietung einer der unten stehenden Immobilie zu den Förderkonditionen interessiert? Bitte kontaktieren Sie uns, wir werden Ihnen gerne passende Ladenlokale vorschlagen und alles Weitere in Sachen Förderung abstimmen. Die Vermietung erfolgt zwischen Eigentümer/in und der Stadt Winterberg, die Stadt Winterberg schließt einen Untermietvertrag mit Ihnen.
RECHENBEISPIEL
Anmietung eines Ladenlokals mit 100m² Verkaufsfläche zzgl. Sozialräume oder Lagerfläche mit einer Altmiete (kalt) von z.B. 1.000,00 Euro pro Monat:
 

  • Die Anmietung  durch die Stadt Winterberg erfolgt zu bis zu 70% der letzten Monatskaltmiete = max. 700 Euro monatlicher Ertrag für den/die Vermieter/in
  • Die Weitervermietung an die neue Nutzung erfolgt um bis zu 70% der Altkaltmiete reduziert = 300 Euro monatliche Gesamtkosten für den/die neue/n Mieter/in
     

Die Differenzkosten von 400€ trägt die Stadt Winterberg und erhält dafür eine 50% Förderung des Landes NRW.
Die Subventionierung ist beschränkt auf Neuanmietungen für maximal zwei Jahre und längstens bis zum 31.12.2025.
 

Wenn´s Fragen gibt: