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Straßenbeleuchtung

defekte Leuchte?

Ist in Ihrer Straße oder vor Ihrem Haus bzw. Ihrer Wohnung die Straßenlampe defekt?
Bitte melden Sie sich bei uns oder wenden Sie sich direkt mit dem online-Meldeformular an Westenergie AG.

Wir bemühen uns, dass die Straßenlampe schnellst möglich wieder instand gesetzt wird.

Leuchte versetzen lassen?

Die Stadt ist im Rahmen der Verkehrssicherungspflichten grundsätzlich dazu verpflichtet, den öffentlichen Verkehrsraum angemessen und ausreichend zu beleuchten.
Der Standort einer Straßenleuchte ist von verschiedenen Faktoren abhängig, z.B. der Leuchtstärke des Leuchtkörpers, , der Anzahl der Leuchten in einem gewissen Bereich, den Grundstücksgrenzen etc. Grundsätzlich haben AnwohnerInnen eine Straßenleuchte gem. § 126 Abs. 1 BauGB vor und auf dem Grundstück zu dulden.
Straßenlaternen können unter Umständen eine geplante Einfahrt behindern oder den Zugang zum Grundstück erschweren. In einem solchen Fall ist es möglich, die störende Laterne auf Antrag und auf Kosten des betroffenen Grundstückseigentümers von der Westnetz versetzen zu lassen.


Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Aufwand und den örtlichen Gegebenheiten. Durchschnittlich ist mit Kosten von 1.000 - 1.500 € zu rechnen. Die Übernahme der Kosten muss der Antragsteller vor Beginn der Arbeiten schriftlich zusichern.
Wenn Sie die Versetzung einer Straßenlampe wünschen, setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Bitte geben Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift, eine Telefonnummer und eine möglichst präzise Lagebeschreibung (Straße und Hausnummer) der betroffenen Straßenlaterne an.
 

Wenn´s Fragen gibt: