Quelle: e-regio Abteilung Regenerative
Laut eines Themenpapiers des Umweltbundesamts „zeigt eine Vielzahl von Studien, dass Infraschall von Windenergieanlagen nicht zu Gesundheitsgefahren führt“.
Windenergieanlagen erzeugen grundsätzlich Geräusche in unterschiedlichen Frequenzbereichen. Die entsprechenden Schallgrenzwerte müssen von den Anlagenbetreibern stets eingehalten werden, was im Genehmigungsverfahren überprüft wird. Die Bewertung des Schutzes vor schädlichen Geräuschbelastungen erfolgt am Immissionsort, wo alle vorhandenen Schallquellen berücksichtigt und die Gesamtbelastung ermittelt werden. Ein unabhängiger Gutachtender berechnet und bewertet im Rahmen des BImSchG-Genehmigungsverfahrens die maximal zu erwartenden Schallleistungspegel des Windparks.
Der gesetzliche Mindestabstand zu Windenergieanlagen beträgt 700 Meter. In Winterberg ist geplant, einen Mindestabstand von 1 Kilometer zu den nächsten Wohngebieten einzuhalten.
Diese Grenzwerte dürfen nicht überschritten werden und können am ehesten mit einem leichten Rauschen verglichen werden.
Zum Vergleich: Das Rauschen von Blättern in einem Wald liegt bei etwa 40 dB.
Infraschall liegt außerhalb des hörbaren Frequenzbereichs unter 16 Hertz und entsteht durch die Vibration der Rotoren. Bei einem Abstand von 1 Kilometer zu einem Windrad gibt es keinen Unterschied zum allgemeinen Umgebungsinfraschall, wie er beispielsweise durch Autoverkehr oder Haushaltsgeräte entsteht. Zum Vergleich: Eine 3,5-stündige Autofahrt erzeugt so viel Infraschall wie ein 27-jähriger Aufenthalt in 300 Metern Entfernung zu einem Windrad. In 1,3 Kilometern Entfernung entspricht der Infraschall dem eines handelsüblichen Kühlschranks in einem Haushalt.