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Naturschutz

Ein Naturschutzgutachten bei der Planung von Windenergieanlagen in NRW wird erstellt, um potenzielle Umweltauswirkungen zu bewerten und naturschutzrechtliche Vorgaben nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) einzuhalten. Der Ablauf erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Voruntersuchung, Datenerfassung und Kartierung: Erste Analyse und Übersicht über Schutzgebiete sowie Flora und Fauna.
  2. Felduntersuchungen und umfassende Kartierungen: Erfassung schützenswerter Pflanzengesellschaften und Biotope.
  3. Bewertung und Analyse der erhobenen Daten: Abgleich mit dem BNatSchG, der EU-Vogelschutzrichtlinie und der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie.
  4. Konfliktanalyse und Empfehlungen: Erstellung von Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen sowie Berücksichtigung der Auswirkungen weiterer bestehender Anlagen in der Region.
  5. Integration ins Genehmigungsverfahren: Zusammenarbeit mit der Unteren/Oberen Naturschutzbehörde und der Bezirksregierung Arnsberg.
  6. Monitoring und Anpassungen nach Aufbau der Windenergieanlagen (WEA): Fortlaufende Prüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen und ggf. Anpassung, z. B. durch zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen.

 

Es liegt in unserer Natur

Icon_Fledermaus

Windenergie und Naturschutz passen zusammen

Icon_Vorgaben auf einer Pinwand

Es gibt Vorgaben für Windparks

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Spezielle Tierarten obliegen einem besonderen Schutz

Icon_Baum

Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen

Artenschutz

Die Grundlage für den Schutz bedrohter Arten in Deutschland bildet das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Mit dem BNatSchG hat Deutschland im internationalen Vergleich eine sehr strikte gesetzliche Grundlage geschaffen. Ein Artenschutzgutachten bei der Planung von Windenergieanlagen in NRW dient der Ermittlung und Bewertung möglicher Auswirkungen auf geschützte Arten. Der Ablauf folgt in der Regel diesen Schritten:

  1. Voruntersuchung, Datenerfassung und Kartierung: Erste Analyse geschützter Arten wie Vögel, Fledermäuse und Amphibien.
  2. Felddatenerhebung und Arten-Monitoring: Langfristige Beobachtung über mindestens ein Jahr, um Populationen, Zug- und Brutverhalten sowie jahreszeitliche Veränderungen vor Ort zu analysieren.
  3. Artenanalyse, Habitatbewertung und Gefährdungsabschätzung: Bewertung der erhobenen Daten gemäß BNatSchG und der EU-Vogelschutzrichtlinie.
  4. Konfliktanalyse und Empfehlungen:
    • Standortbewertung: Einschätzung, ob ein Standort geeignet ist oder als nicht vertretbar gilt.
    • Vermeidungsmaßnahmen: Beispielsweise temporäre Abschaltungen der Anlagen.
    • Kompensationsmaßnahmen: Maßnahmen zur Reduktion negativer Auswirkungen auf geschützte Arten.
  5. Erstellung des Gutachtens und Integration ins Genehmigungsverfahren: Einreichung und Prüfung in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden.

Ursachen für das jährliche Vogelsterben in Deutschland

Die Grafik basiert auf Schätzungen. Die Diagrammbalken spiegeln jeweils die untere Spannbreite der angegeben NABU-Daten wider.
Quelle: NABU; Stand 2017

Wenn's Fragen gibt:

Kim Peis
Klimamanagerin
59955 Winterberg
FIchtenweg