Ein Naturschutzgutachten bei der Planung von Windenergieanlagen in NRW wird erstellt, um potenzielle Umweltauswirkungen zu bewerten und naturschutzrechtliche Vorgaben nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) einzuhalten. Der Ablauf erfolgt in mehreren Schritten:
Windenergie und Naturschutz passen zusammen
Es gibt Vorgaben für Windparks
Spezielle Tierarten obliegen einem besonderen Schutz
Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen
Die Grundlage für den Schutz bedrohter Arten in Deutschland bildet das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Mit dem BNatSchG hat Deutschland im internationalen Vergleich eine sehr strikte gesetzliche Grundlage geschaffen. Ein Artenschutzgutachten bei der Planung von Windenergieanlagen in NRW dient der Ermittlung und Bewertung möglicher Auswirkungen auf geschützte Arten. Der Ablauf folgt in der Regel diesen Schritten:
Die Grafik basiert auf Schätzungen. Die Diagrammbalken spiegeln jeweils die untere Spannbreite der angegeben NABU-Daten wider.
Quelle: NABU; Stand 2017