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Ordnungswidrigkeiten

Die Stadt Winterberg ist innerhalb ihres Stadtgebietes für die Verfolgung und Ahndung verschiedener Ordnungswidrigkeiten zuständig, u.a.:
 

  • bei unzumutbaren Lärmbelästigungen
  • im Rahmen der Hundehaltung
  • bei Verstößen gegen die Ordnungsbehördliche Ordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Winterberg
  • bei Nichtbeachten der Reinigungs-, sowie Räum- und Streupflichten.
     

Zur Prüfung eines möglichen Ordnungswidrigkeitenverfahrens ist eine schriftliche Anzeige bei der Ordnungsbehörde mit Angabe der persönlichen Daten des Anzeigestellenden erforderlich.
Anonymisierte Ordnungswidrigkeitenanzeigen werden nicht entgegengenommen.
 

Wenn´s Fragen gibt:

Jan Benjamin Kermas
59955 Winterberg
Fichtenweg