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Feuerwerk

Das Ordnungsamt kann eine Erlaubnis zum Erwerb und Abbrennen eines Feuerwerks von Feuerwerkskörper der Klasse II erteilen.

Der Antrag ist grundsätzlich gemäß § 23 Abs. 2 der 1. SprengV mindestens zwei Wochen vorher zu stellen.

Inhaber von Erlaubnis- oder Befähigungsscheinen müssen Feuerwerke der Klassen II, III und IV nur anzeigen (§ 23 Abs. 1 und 2, 1. SprengV)

Bitte beachten Sie, dass Sie den Antrag auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung frühzeitig stellen und über diesen unabhängig von den zuvor genannten Voraussetzungen auf den Einzelfall bezogen entscheiden werden.

  • Gebühr: 

30 €

  • Downloads:

Formular zur Anmeldung im Service-Portal →

Allgemeinverfügung der Stadt Winterberg Feuerwerksverbot Silvester Neujahr

Wenn´s Fragen gibt:

Jan Benjamin Kermas
59955 Winterberg
Fichtenweg