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Gaststättenerlaubnis

Wer eine Gaststätte betreiben will, benötigt hierfür neben der Gewerbeanmeldung grundsätzlich auch eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz. Die Erlaubnis ist erforderlich, wenn alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden sollen.
Die Gaststättenerlaubnis (sog. Konzession) gilt immer für eine bestimmte Person und eine bestimmte Räumlichkeiten. Sofern der Betriebsinhaber wechselt, Räume umgebaut oder hinzugenommen werden sollen, ist eine neue Erlaubnis bzw. eine Änderung der bestehenden Erlaubnis erforderlich.

Bitte beachten Sie:
Anträge sollten in jedem Fall frühzeitig gestellt werden. Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens sind verschiedene Fachbehörden zu beteiligen, so dass je nach Größe der Gaststätte mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist.
Für einen Gaststättenbetrieb, der bereits existiert, besteht die Möglichkeit, eine vorläufige Erlaubnis auszustellen. Voraussetzung ist, dass der Betrieb nicht länger als 1 Jahr geschlossen war.

Besonderheiten:
Als juristische Person, z.B. als AG, GmbH oder eingetragener Verein müssen Sie die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die juristische Person als auch für die vertretungsberechtigen natürlichen Personen bei der Antragstellung vorlegen, also für Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder und Vorsitzende. Gleiches gilt für alle Teilhaber einer GbR.
 

  • Gebühren:
    Die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis ist eine gebührenpflichtige Amtshandlung.
    Hierfür wird eine Verwaltungsgebühr je Umfang des Verwaltungsaufwands zwischen 150,00 € und 3.000,00 €, in Fällen von besonders bedeutendem Umfang bis 5.000,00 €, festgesetzt
     
  • Formular:
    Das Antragsformular finden Sie im Online-Portal
  • Benötige Unterlagen:
     
  • Nachweis über die Verfügungsberechtigung der Räumlichkeiten (z.B. Mietvertrag, Pachtvertrag, Kaufvertrag)
  • 1 Lageplan (erhältlich beim Katasteramt des Hochsauerlandkreises, Kreishaus, Heinrich-Jansen-Weg, 59929 Brilon)
  • Div. Grundrisszeichnungen
  • Führungszeugnis (Beleg-Art 0, kann bei der Hauptwohnsitzgemeinde beantragt werden)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Beleg-Art 9, kann bei der Hauptwohnsitzgemeinde beantragt werden)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Auskunft aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichtes
  • Gesellschaftervertrag (bei juristischen Personen)
  • Handelsregisterauszug (bei juristischen Personen)
  • Nachweis über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (Gesundheitsamt des Hochsauerlandkreises, Kreishaus, Heinrich-Jansen-Weg, 59929 Brilon)
  • Unterrichtungsnachweis nach dem Gaststättengesetz der IHK oder Nachweis einer anerkannten Berufsausbildung im Hotel-und Gaststättengewerbe
     

     

Hinweis:
Die Unterlagen der persönlichen Zuverlässigkeit (Führungszeugnis, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt, Auskunft Schuldnerkartei) sind auch für Ehegatten/Lebenspartner vorzulegen.
 

Wenn´s Fragen gibt: