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Gestattung

Bei einer öffentlichen Veranstaltung (zum Beispiel Sportfest, Karnevalsfeier, Konzert, Kartoffelbraten) sollen alkoholische Getränke abgeben? Dann benötigen wird hierfür eine Gestattung nach dem Gaststättengesetz benötigt. 
Eine Gestattung ist eine Gaststättenerlaubnis, die unter erleichterten Voraussetzungen für besondere, zeitlich befristete Anlässe erteilt wird.

Folgende Informationen werden benötigt:

  • Bei Vereinen und Gewerbetreibenden die Eintragungsnummer des jeweiligen Amtsgerichts
  • Persönliche Daten des Antragstellers (Name, Vorname, Anschrift)
  • Veranstaltungsgrund (z.B. Straßenfest usw.)
  • Werden alkoholische Getränke ausgeschenkt, wenn ja welche
  • Werden Speisen angeboten
  • Beginn der Veranstaltung Datum und Uhrzeit
  • Ende der Veranstaltung Datum und Uhrzeit
  • Ort der Veranstaltung (Vollständige Adresse und ortsübliche Bezeichnung)
  • Sind Ordnungskräfte (Security) geplant?
     
  • Gebühren:
     

Für die Gestattung wird eine Verwaltungsgebühr erhoben. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem für die Antragsbearbeitung erforderlichen Verwaltungsaufwand.
Die Gebühr für die Erteilung einer Erlaubnis beträgt zwischen 25,00 und 150,00 €.
 

  • Anmeldung

Der Antrag ist formlos und per E-Mail an gewerbe(at)winterberg.de geschickt werden 

Wenn´s Fragen gibt: