Bei einer öffentlichen Veranstaltung (zum Beispiel Sportfest, Karnevalsfeier, Konzert, Kartoffelbraten) sollen alkoholische Getränke abgeben? Dann benötigen wird hierfür eine Gestattung nach dem Gaststättengesetz benötigt.
Eine Gestattung ist eine Gaststättenerlaubnis, die unter erleichterten Voraussetzungen für besondere, zeitlich befristete Anlässe erteilt wird.
Folgende Informationen werden benötigt:
Für die Gestattung wird eine Verwaltungsgebühr erhoben. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem für die Antragsbearbeitung erforderlichen Verwaltungsaufwand.
Die Gebühr für die Erteilung einer Erlaubnis beträgt zwischen 25,00 und 150,00 €.
Der Antrag ist formlos und per E-Mail an gewerbe(at)winterberg.de geschickt werden