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Gewerbeangelegenheiten

Gewerbe-Anmeldung
Eine Gewerbeausübung liegt vor, wenn man eine selbstständige Tätigkeit über einen bestimmten Zeitraum mit eigener Entscheidungsbefugnis betreiben und dabei auf eigenes Risiko und auf eigene Rechnung arbeitet. 
Für jede Betriebsstätte muss eine gesonderte Anmeldung vorgenommen werden.

Für die Anmeldung wird ein gültiges Ausweisdokument, die gegebenenfalls notwendige Erlaubnis sowie bei juristischen Personen ein Handelsregisterauszug benötigt.

Gewerbe-Ummeldung
Bei Verlegung der Betriebsstätte innerhalb des Stadtgebietes, Änderung/Erweiterung der gewerblichen Tätigkeit(en) oder Änderung des Namens des Gewerbetreibenden (natürliche und juristische Person/en), ist eine Ummeldung des Gewerbebetriebes unverzüglich vorzunehmen.

Gewerbe-Abmeldung
Wird die Gewerbetätigkeit aufgegeben bzw. vorübergehend ruhen gelassen oder in eine andere Stadt verlegt, muss dies bei der Gewerbemeldestelle angezeigt werden. Anzeigen ausschließlich beim Finanzamt sind nicht ausreichend.

Hinweis
Bei bestimmten Gewerbearten wie z. B. Gaststätten, Makler und Bauträgern, Pfandleihern, Versteigerern etc. sind zusätzlich besondere Erlaubnisse erforderlich.

Bei einer GbR-Gründung, wird von jedem der Teilhaber die ausgefüllte und unterschriebene Gewerbeanmeldung benötigt. Die Verwaltungsgebühr fällt pro Teilhaber an.

Sollte es sich bei dem zu gründenden Unternehmen um eine Gesellschaft handeln, ist eine Kopie des Gesellschaftervertrages sowie der Handelsregistereintragung beizulegen.
 

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei ausländischen Staatsbürgern: Aufenthaltserlaubnis
  • bei juristischen Personen Handelsregistereintragung, sowie die entsprechende Gewerbemeldung für jeden einzelnen Gesellschafter
  • bei handwerklichen Tätigkeiten die Handwerkskarte/Meisterkarte
     

Kosten

  • Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung:
     
  • für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind: 26 Euro
  • für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind: 33 Euro
  • für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter oder jede weitere gesetzliche Vertreterin bei juristischen Personen: 13 Euro
    Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbemeldung für den oder die Gewerbetreibenden: 20 Euro

Gewerbeabmeldung
Die Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.
 

Reisegewerbekarte

Das Reisegewerbe ist eine berufliche Tätigkeit, die keine Geschäftsräume erfordert und außerhalb der Räume einer gewerblichen Niederlassung stattfindet.
Ein Reisegewerbe betreibt, wer
 

  • Gewerbsmäßig
  • ohne vorherige Bestellung
  • außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung
     

selbständig oder unselbständig in eigener Person
 

  • Waren feilbietet oder
  • Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder
  • Waren ankauft
  • Leistungen anbietet oder
  • Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
  • unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.
     

Benötige Unterlagen:

  • 2 Passbilder
  • Führungszeugnis
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Handelsregisterauszug (bei juristischen Personen)
     

Wenn´s Fragen gibt: