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Hundeanmeldung bei Ordnungsbehörde

Wenn Sie einen Hund besitzen, müssen Sie diesen umgehend anmelden (Hundesteueranmeldung) und erhalten dann auch die Hundesteuermarke.

Wird ein großer Hund nach § 11 Abs. 1 Landeshundegesetz NRW (ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg) angeschafft, muss diese Haltung nicht nur beim Steueramt, sondern auch bei der Ordnungsbehörde angemeldet werden.

Vor der Anschaffung eines gefährlichen Hundes nach § 4 Abs. 1 Landeshundegesetz NRW muss eine Erlaubnis bei der Ordnungsbehörde beantragt werden.
 

Wenn´s Fragen gibt:

Jan Benjamin Kermas
59955 Winterberg
Fichtenweg