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Marktfestsetzung

Wenn ein Markt (z.B. Frühlingsmarkt, Weihnachtsmarkt) durchgeführt werden soll, benötigt der Veranstalter hierzu eine spezielle Genehmigung (Festsetzung gem. § 69 Abs.1 Gewerbeordnung (GewO)). 
Für die Inanspruchnahme öffentlichen Straßenraumes ist zusätzlich eventuell eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.

Folgende Unterlagen sind für die Beantragung erforderlich:

  • Den Antrag auf Marktfestsetzung finden Sie hier Online-Portal
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Auskunft in Steuersachen
  • Teilnahmebedingungen für die teilnehmen Händler
  • Ausstellerverzeichnis
     
  • Die Gebühr für die Marktfestsetzung beträgt zwischen 150,00 und 4.500,00 €. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand.
  • Der Antrag auf Festsetzung ist ca. 4-6 Wochen vor der Veranstaltung einzureichen.

Wenn´s Fragen gibt:

Jan Benjamin Kermas
59955 Winterberg
Fichtenweg