Sollten Sie ein abgemeldetes Auto im öffentlichen Verkehrsraum entdecken, können Sie dies per E-Mail an ordnungsamt(at)winterberg.de melden, unter Angabe Ihres vollständigen Namens, dem Standort und einem Foto des Kfz.
„Knöllchen“
Wenn ein Fahrzeug falsch geparkt hat und vom Ordnungsamt sanktioniert wird, erhält der Fahrzeughalter automatisiert eine Anhörung, indem der Person eine Anhörung mit der Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Zahlung des Verwarngeldes gegeben wird.
Das „Scheibenwischerknöllchen“ bietet die Chance sofort das Verwarngeld zu zahlen. Es besteht keine Verpflichtung zum „Scheibenwischerknöllchen“.
Im Stadtgebiet sind verschiedene Parkbereich gebührenpflichtig. Die gebührenpflichtigen Bereiche sind durch entsprechende Beschilderung ausgeschildert. An den Parkscheinautomaten wird auf die Höchstparkdauer hingewiesen.
Die Parkraumbewirtschaftung zielt auf ein flexibles und zeitlich begrenztes Parken ab. Um ein kurzzeitiges, kostenloses Parken im Stadtzentrum zu ermöglichen, wurde die sogenannte "Brötchentaste" eingerichtet. Dadurch besteht die Möglichkeit in den ersten 15 Minuten gebührenfrei zu parken.
Sollte ein Parkscheinautomat defekt sein, können Sie dies mit Standortangabe per E-Mail an ordnungsamt(at)winterberg.de melden.
Ist ein Automat defekt sind Sie dazu verpflichtet in Sichtweite einen funktionstüchtigen Automaten stattdessen zu benutzten oder andernfalls eine Parkscheibe auszulegen.