Wenn Sie anzeigen wollen, dass einem Tier grundlos Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt wurden, ist dies dem Veterinäramt des Hochsauerlandkreises schriftlich anzuzeigen.
Unbedingt notwendige Angaben sind:
- die genaue Angabe des Ortes, an dem das Tier gehalten wird,
- Aussagen zum Zeitpunkt der Feststellung,
- konkrete Beschreibung des vermuteten Missstandes
- sofern bekannt, Name des Tierhalters,
- Angabe dazu, wann der Tierhalter vermutlich anzutreffen ist,
- ggfs. weitere Zeugen