Tourismus
  1. Rathaus
  2. Leben & Wohnen
  3. Heimatkarte

Nutzungsbedingungen und DatenschutzerklärungMein Heimatmoment

Liebe/r Einwohner*Innen und Beschäftige in Winterberg,
mit der Karte „Mein Heimatmoment“ – nachstehend „die MHK“ abgekürzt - bietet die Stadt Winterberg ihren Einwohner*Innen, den in Winterberg Beschäftigten und den in Winterberg ansässige Arbeitgeber*innen durch die Winterberg Touristik und Wirtschaft GmbH – nachstehend „WTW abgekürzt - als ausführendes Unternehmen und Vertragspartner des Kartennutzungsvertrages besondere Leistungen und Vorteile, um Ihre Heimat nochmal anders kennenzulernen und um Ihre Freizeit zu einem besonderen Erlebnis zu machen. Dazu tragen auch klare Vereinbarungen über die gegenseitigen Rechte und Pflichten bei, die wir mit Ihnen in Form dieser Nutzungsbedingungen treffen wollen. Bitte lesen Sie sich diese Nutzungsbedingungen sowie unsere Hinweise zum Datenschutz vor dem Erwerb und der Inanspruchnahme der Leistungen sorgfältig durch. Als Beschäftigte/r in Winterberg beachten Sie bitte die besonderen Regelungen für Beschäftigte, die nachfolgend kursiv sind.


DATENSCHUTZHINWEISE UND –ERKLÄRUNG

1. Datenschutzrechtlich verantwortlich für die Erfassung und Speicherung der Daten im System der „Mein Heimatmoment“ Bürger- & Beschäftigtenkarte ist ausschließlich die Winterberg Touristik und Wirtschaft GmbH als Betreiber. Bei Fragen wende dich bitte unter info@winterberg.de oder Tel. +49 (0) 2981/92500 an uns.
2. Deine im Rahmen der Beantragung der „Mein Heimatmoment“ Bürger- & Beschäftigtenkarte sowie der Ausgabe der Karte(n) erhobenen Daten werden im System der „Mein Heimatmoment“ Bürger- & Beschäftigtenkarte elektronisch gespeichert und für allgemeine Marketing-, Statistik- und Abrechnungszwecke genutzt.
3. Auf der dir ausgehändigten „Mein Heimatmoment“ Bürger- & Beschäftigtenkarte werden Vor- und Nachname und die zur Nutzung der Leistungen relevanten Informationen (Freigabe des Leistungspakets etc.) eingetragen.
4. Die eingetragenen Daten werden während der Gültigkeit zur Zugangskontrolle bei den beteiligten Leistungspartnern elektronisch eingelesen und genutzt, jedoch nicht gespeichert. Die Leistungspartner geben diese Daten ggf. an Unternehmen weiter, welche die Zugangssysteme betreiben bzw. die Software zur Verfügung stellen. Die Nutzung der Daten durch die Leistungspartner sowie deren Systembetreiber erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Zugangskontrolle. Eine anderweitige Nutzung oder Weitergabe erfolgt nicht.
5. Du hast das Recht, von der Winterberg Touristik und Wirtschaft GmbH jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten, nach Ablauf der Gültigkeit deren Löschung sowie auch eine Bestätigung der Löschung zu verlangen. Einen Anspruch auf sofortige Löschung kannst du während des Gültigkeitszeitraums der Karte bei vorzeitiger Rückgabe geltend machen.

 

NUTZUNGSBEDINGUNGEN für die Einwohner- und Beschäftigtenkarte „Mein Heimatmoment“ der Stadt Winterberg

1. Herausgeber, Beteiligte, Rechtsgrundlagen und Gegenstand
1.1. Herausgeber der MHK und Vertragspartner des Kartennutzungsvertrags mit dem Kartenbesitzer ist die WTW. 
1.2. Leistungspartner im Sinne dieser Bedingungen sind diejenigen Institutionen, Unternehmen, Selbstständigen und Einrichtungen, die im jeweils zum Tag der Ausstellung aktuellen Leistungsverzeichnis zur Karte als Anbieter und Leistungserbringer der jeweiligen Leistungen benannt sind.
1.3. Diese Kartenutzungsbedingungen regeln sowohl die Bedingungen für die Nutzung der Karte selbst, als auch – insoweit in Ergänzung der zwischen dem Kartenbesitzer und dem Leistungspartner zu treffenden Vereinbarungen das Vertragsverhältnis mit dem Leistungspartner. Geschäftsbedingungen des Leistungspartners haben nur insoweit Gültigkeit, als diese mit dem Kartenbesitzer nach den gesetzlichen Bestimmungen rechtswirksam vereinbart wurden und diesen Kartennutzungsbedingungen nicht entgegenstehen.
1.4. Die WTW organisiert lediglich die Akquisition der Leistungen, die Leistungserbringung durch die Leistungspartner sowie den Erwerb und die Ausgabe der MHK. Soweit es sich nicht um eigene Leistungen der WTW handelt, ist ausschließlich der jeweilige Anbieter der Kartenleistung und nicht die WTW Vertragspartner des Kartenbesitzes bezüglich der Erbringung der Kartenleistungen.
1.5. Die WTW trifftgegenüber dem Kartenbesitzer bezüglich der Kartenleistungen eine eigene Leistungspflicht weder als vertragliche Hauptpflicht, noch als Nebenpflicht. Die WTW ist weder Vermittler der Kartenleistungen, noch Reiseveranstalter, noch Anbieter verbundener Reiseleistungen. Sie haftet nicht für die Erbringung der Leistungen und gleichfalls nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden des Kartenbesitzers im Zusammenhang mit der Nutzung der MHK bzw. der Inanspruchnahme der Kartenleistungen. Die vertragliche und gesetzliche Haftung der WTW bezüglich des Kartennutzungsvertrages bleibt hiervon unberührt.
1.6. Die Person, welche als Erwerber der Karte die Leistungen der MHK in Anspruch nimmt, ist als Kartenbesitzer bezeichnet. Erwerbs- und nutzungsberechtigt sind die in Ziff. 2 bezeichneten Personen.
1.7. Für das Rechtsverhältnis zwischen der WTW und dem Kartenbesitzer einerseits sowie zwischen dem Kartenbesitzer und dem Leistungspartner gilt ausschließlich deutsches Recht, soweit sich soweit sich bei Verträgen mit Kartenbesitzern aus EU-Staaten nichts anderes zugunsten des Kartenbesitzers aus zwingenden EU-Bestimmungen ergibt.

2. Kartenbesitzer; Erwerbs- und Nutzungsberechtigte
2.1. Kartenbesitzer sowie Erwerbs- und Nutzungsberechtigte sind nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften ausschließlich Einwohner der Stadt Winterberg und im Gemeindegebiet der Stadt Winterberg Beschäftigtesowie Arbeitgeber von Betrieben im Sinne von Ziff. 2.6.
2.2. Die Gültigkeit der Karte beginnt mit dem Tag der Ausstellung, frühestens jedoch mit dem 1. Januar des jeweiligen Kalenderjahres und endet am 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres.
2.3. Der Erwerb je nutzungsberechtigter Person ist auf eine Karte im Gültigkeitszeitraum beschränkt.
2.4. Als Einwohner erwerbs- und nutzungsberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, welche in der Stadt Winterberg mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und zwar nur für die jeweilige melderechtliche Wohnsitzdauer.
2.5. Arbeitgeber*innen sind natürliche Personen als Kaufleute, Einzelinhaber, Selbstständige und die gesetzlichen Vertreter gewerblicher Unternehmen (Geschäftsführer, Vorstände) die ihre Tätigkeit ganz oder überwiegend am Sitz ihrer jeweiligen Unternehmen/Betriebe in Winterberg ausüben.
2.6. Zur Nutzung der MHK als Beschäftigte sind ausschließlich natürliche Personen berechtigt, die zum Zeitpunkt des Erwerbs und der Nutzung der Karte in einem Arbeits-, Angestellten-, Beamten- oder Freien-Mitarbeiter-Verhältnis oder einem Praktikanten- oder Studien/Ausbildungsverhältnis zu einem Betrieb im Sinne der Definition nach Ziff. 2.6 stehen.
2.7. Betrieb im Sinne von Ziff. 2.6 und diesen Kartennutzungsbedingungen ist jedes Unternehmen, jede Behörde, jede Ausbildungsstätte oder jede sonstige Institution mit Hauptsitz, Niederlassung oder Filiale in der Stadt Winterberg, mit der das jeweilige Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis unmittelbar besteht.
2.8. Die Nutzungsdauer der für Beschäftigte im Sinne der vorstehenden Regelungen ausgegebenen MHK ist auf die Dauer des jeweiligen Beschäftigungs- bzw. Ausbildungs-/Studienverhältnisse in Winterberg beschränkt.

3. Abschluss des Kartennutzungsvertrags; Entgelt für die MHK, Kartenausgabe; Geltungsdauer und Übertragung der Karte; Erwerb der Karte durch Beschäftigte nach Ziff. 2.3
3.1. Die MHK wird gegen ein jeweils für ein Kalenderjahr geltendes Entgelt ausgegeben. Die gültigen Jahres-Karten-Entgelte gehen aus der aktuellen Preistabelle der MHK für das jeweilige Kalenderjahr hervor. Gültigkeitszeitraum der Karte ist vom 1. Januar bis 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres.
3.2. Für Einwohner gilt:
3.2.1. Mit dem Angebot auf die Aushändigung der Karte bietet die WTW dem Kartenbesitzer den Abschluss des Kartenutzungsvertrags auf der Grundlage dieser Kartennutzungsbedingungen und dem zum Tag der Ausstellung aktuellen Leistungsverzeichnisse verbindlich an.
3.2.2. Der Kartenutzungsvertrag kommt mit der Entgegennahme der Karte durch den Kartenbesitzer bzw. mit der ersten tatsächlichen Nutzung der Karte, jedoch aufschiebend bedingt durch die vollständige Bezahlung des jeweiligen Entgelts, zu Stande.
3.2.3. Die Leistungen der Karte können nur während des angegebenen Gültigkeitszeitraums und im räumlichen Geltungsbereich der Karte in Anspruch genommen werden.
3.2.4. Eine Übertragung der Karte ist nicht zulässig. Ein Anspruch auf Übertragung der Karte und/oder ihrer Leistungen auf künftige Zeiträume oder andere Personen besteht nicht. Dies gilt auch im Falle einer Aufgabe des Wohnsitzes des Kartenbesitzers in Winterberg.
3.3. Für Beschäftigte nach Ziff. 2.3 dieser Bedingungen gilt:
3.3.1. Beschäftigte nach Ziff. 2.3 dieser Bedingungen sind nicht selbst zum Erwerb der Karte berechtigt. Die Karte kann vielmehr nur vom Betrieb im Sinne der Definition in Ziff. 2.4 dieser Kartennutzungsbedingungen erworben werden. Im Falle eines Erwerbs hat der Beschäftigte bezüglich der Inanspruchnahme der Kartenleistungen die Stellung eines Berechtigten nach den gesetzlichen Bestimmungen des § 328 BGB über den echten Vertrag zugunsten Dritter.
3.3.2. Der Beschäftigte kann bei der WTW einen Antrag auf Erwerb der Karte stellen. Er hat sich zuvor beim Betrieb über die Bereitschaft zum Erwerb zu versichern und auf den hierfür vorgegebenen Formularen die entsprechenden Angaben zum Betrieb und dessen Kommunikationsdaten zu machen. Der Betrieb bzw. der Beschäftigte sind als Voraussetzung für die Erteilung der Karte zur Übermittlung ergänzender Informationen bzw. Beantwortung von Fragen und gegebenenfalls angeforderten Unterlagen und Bescheinigungen verpflichtet.
3.3.3. Die WTW wird mit dem Betrieb Kontakt aufnehmen, die Angaben überprüfen und im Falle einer Zustimmung die Karte ausstellen, dem Beschäftigten übermitteln und hiervon den Betrieb unterrichten.

4. Art und Umfang der Leistungen, Einschränkungen der Leistungen, Ausschluss von der Nutzung
4.1. Mit der Aushändigung der Karte ermöglicht die WTW dem Kartenbesitzer die Inanspruchnahme der zum Tag der Ausstellung aktuellen Leistungsverzeichnisse der Karte aufgeführten Leistungen.
4.2. Art und Umfang der Leistungen für den Kartenbesitzer ergeben sich ausschließlich aus dem jeweils zum Zeitpunkt der Kartenausgabe geltenden Leistungsverzeichnis, welche dem Kartenbesitzer zusammen mit der Karte ausgehändigt oder allgemein ausgeschrieben oder bekannt gegeben werden.
4.3. Die Leistungspartner sind zur Leistungserbringung nur nach Maßgabe der allgemeinen Konditionen ihrer Geschäftstätigkeit, insbesondere unter Berücksichtigung regulärer Leistungszeiträume, Öffnungszeiten und allg. Voraussetzungen (z.B. witterungsbedingte Voraussetzungen) verpflichtet.
4.4. Soweit Leistungen der Karte außerhalb der jeweils geltenden Leistungsverzeichnisse zur Karte, auch in anderen Werbeunterlagen (Prospekte, Kataloge, Internetseiten) beschrieben sind, gilt für die Inanspruchnahme dieser Leistungen durch den Kartenbesitzer ausschließlich die Leistungsbeschreibung der jeweils zum Tag der Ausstellung aktuellen Leistungsverzeichnisse. Dies gilt insbesondere, soweit die Beschreibung im Leistungsverzeichnis für die Karte von solchen anderweitigen Leistungsbeschreibungen abweicht.
4.5. Die Leistungspartner können die ausgeschriebenen Leistungen ganz oder teilweise, insbesondere zeitlich, einschränken, soweit hierfür sachliche Gründe vorliegen. Hierzu zählen insbesondere Leistungshindernisse durch Witterung, behördliche Auflagen oder Anordnungen, Wartungsarbeiten und Reparaturen, Maßnahmen aus Gründen der Verkehrssicherheit, übermäßiger Andrang oder Überfüllung von Einrichtungen und andere, gleich gelagerte sachliche Gründe.
4.6. Die WTW als Herausgeber und die Leistungspartner können Kartenbesitzer und sonstige Nutzungsberechtigte von der Nutzung ganz oder teilweise, vorübergehend oder auf Dauer ausschließen, wenn diese besonderen persönlichen Anforderungen nicht genügen (z.B. gesundheitliche Anforderungen oder Anforderungen an Kleidung und Ausrüstung), wenn durch die konkrete Nutzung eine Gefährdung des Kartenbesitzers, dritter Personen oder von Einrichtungen des Leistungspartners zu erwarten ist. Gleiches gilt, wenn der Kartenbesitzer im Rahmen der Nutzung gegen gesetzliche Vorschriften, Sicherheitsvorschriften, Benutzungsvorschriften oder Weisungen von Aufsichtspersonen verstößt oder sich in anderer Weise in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass der Ausschluss objektiv sachlich gerechtfertigt ist.
4.7. Im Falle einer Leistungseinschränkung nach Ziffer 4.5. oder 4.6. oder eines berechtigten Ausschlusses nach Ziffer 4.6. bestehen keinerlei Ansprüche des Kartenbesitzers.

5. Verwendung der Karte, Obliegenheiten und Haftung 
5.1. Zur Inanspruchnahme der Leistungen ist der Kartenbesitzer verpflichtet, das Original der Karte vorzuweisen und dem Leistungspartner vor der Inanspruchnahme der Leistung zur elektronischen Prüfung vorzulegen. Hat der Kartenbesitzer den regulär ausgeschriebenen Leistungspreis beim Leistungspartner entrichtet und legt die Karte erst nach Zahlung und/oder Inanspruchnahme der Leistung vor, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
5.2. Der Kartenbesitzer ist verpflichtet, auf Verlangen einen gültigen Lichtbildausweis vorzuweisen. Ist er dazu nicht in der Lage, kann der Leistungspartner die Leistungserbringung verweigern. Bei altersbezogenen Leistungen und Vorteilen für den Kartenbesitzer oder seine berechtigten Angehörigen kann der Leistungspartner einen Altersnachweis verlangen.
5.3. Der Leistungspartner ist im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und der erfolgten Zustimmung des Kartennutzers zur Erfassung seiner Namensdaten und der seiner Begleitpersonen berechtigt, die Übereinstimmung zwischen den Namensangaben auf der Karte und der Identität der die Karte vorlegenden Person zu überprüfen. Stimmen die entsprechenden Daten nicht überein, so ist der Leistungspartner berechtigt, die Inanspruchnahme der Leistungen zu verweigern und die Karte bis zur Klärung der Unstimmigkeiten einzubehalten. Auf die Regelung zum endgültigen Einbehalt im Missbrauchsfalle in Ziff. 4.6 dieser Nutzungsbedingungen wird hingewiesen. Ansprüche des Kartenbesitzers im Zusammenhang mit einer Leistungsverweigerung oder einem Einbehalt der Karte bestehen nur dann, wenn auftretende Unstimmigkeiten vom Leistungspartner selbst oder der WTW aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten sind.
5.4. Bei Diebstahl, Verlust oder Defekt der Karte ist der Kartenbesitzer verpflichtet, diesen Vorfall unverzüglich der WTW zu melden, wobei kein Anspruch auf unentgeltliche Ausstellung einer neuen Karte besteht.
Der Schwimmbad-Coin ist bis zum 15. Januar des Folgejahres an die WTW zurückzugeben. Bei Diebstahl, Verlust oder Defekt wird dem Kartenbesitzer der Wert des Coins in Höhe von € 5,- von der WTW in Rechnung gestellt.
Der Kartenbesitzer haftet gegenüber der WTW und den Leistungspartnern für Schäden aus einer von ihm schuldhaft ursächlich oder mitursächlich herbeigeführten missbräuchlichen Verwendung der Karte durch ihn selbst oder durch Dritte.
5.5. Bei missbräuchlicher Verwendung oder beim Verdacht auf missbräuchliche Verwendung sind die Leistungspartner berechtigt, die Karte ersatzlos einzubehalten. Die Karte enthält keinerlei Versicherungsleistungen. Es obliegt dem Kartenbesitzer, seinen Versicherungsschutz, insbesondere für Unfälle im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Kartenleistungen, zu überprüfen und sicherzustellen.
5.6. Es obliegt dem Kartenbesitzer, seine persönliche Eignung und Voraussetzungen, insbesondere in gesundheitlicher Hinsicht und bezüglich behördlicher Vorschriften, welche Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Kartenleistungen sind, selbst zu überprüfen und herbeizuführen.

6. Änderungsvorbehalte bzgl. Leistungen und Bedingungen
6.1. Dem Systembetreiber und den Leistungspartnern bleibt es vorbehalten, die Leistungen gemäß den jeweils zum Tag der Ausstellung aktuellen Leistungsverzeichnisse durch einseitige Erklärung oder öffentliche Bekanntmachung aus sachlichen Gründen zu ändern. Entsprechendes gilt für die Änderung der Nutzungsbedingungen durch den Systembetreiber.
6.2. Änderungen nach Ausgabe der Karte sind für die Geltungsdauer, die für den jeweiligen Kartenbesitzer maßgeblich ist, ausgeschlossen.

7. Alternative Streitbeilegung
7.1. Die WTW und die teilnehmenden Leistungspartner nehmen derzeit nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teil. Sofern die Teilnahme an einer Einrichtung zur Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Kartennutzungsbedingungen für die Vorgenannten verpflichtend würde, wird der Kartennutzer hierüber in geeigneter Form informiert.
7.2. Für alle Kartennutzungsverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, wird auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ec.europa.eu/consumers/odr/ hingewiesen.

Fassung vom 01.03.2023. Diese Nutzungsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt. © 2017-2023 Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte GbR; München