Auch in diesem Jahr lobt die Stadt Winterberg wieder den Heimatpreis aus, um das lokale Engagement und nachahmenswerte Projekte im Bereich Heimat zu würdigen. Der Heimatpreis wird durch das Land Nordrhein-Westfalen aus dem Landesprogramm "Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet" mit pauschal 5.000 Euro gefördert.
Winterberger Vereine können sich ab sofort und bis zum 15.08.2024 (es zählt der Eingangsstempel) bei der Stadt Winterberg, Fichtenweg 10, 59955 Winterberg, um diesen Preis bewerben. Das Antragsformular zum Wettbewerb können Siehier herunterladen.
Ziel des Heimatpreises
Ziel des neuen Programmes ist es, Menschen für lokale und regionale Besonderheiten zu begeistern, die positiv gelebte Vielfalt in unserem Bundesland deutlich sichtbar werden zu lassen, Heimat zu bewahren und gleichzeitig für die Zukunft zu gestalten. Der Heimatpreis würdigt deshalb vorwiegend ehrenamtliches Engagement und innovative, nachahmenswerte Projekte im Bereich Heimat.
Preiskriterien des Heimatpreises 2024 der Stadt Winterberg
Der Rat der Stadt Winterberg hat folgende Preiskriterien festgelegt:
Projekte aus der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft
Alle Winterberger Vereine können sich um diesen Preis bewerben. Die Vereine sollen im Antrag ihr Projekt beschreiben und es einem oder mehreren der oben angeführten Schwerpunkten des Preises 2024 zuordnen. Die Vereine können nicht nur Projekte beschreiben, die bereits abgeschlossen sind, sondern auch die, an denen sie derzeit noch arbeiten. Auch künftige Ideen können mit angegeben werden.
Der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet über den Heimatpreis 2024
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Winterberg wird nach Ablauf der Bewerbungsfrist über die Einsendungen beraten und die Preisträger für das Jahr 2024 ermitteln und beschließen.
Die Preisvergabe erfolgt gemäß folgender Staffelung:
1. Preis 3.000,00 €
2. Preis 1.500,00 €
3. Preis 500,00 €
Die Verleihung des Heimatpreises durch den Bürgermeister erfolgt anschließend in einer gesonderten Feierstunde.
In diesem Jahr 2023 ist es wieder so weit: Winterberg steht im Zeichen der Ehrenmedaille. In seiner für den 14. September terminierten Sondersitzung wird der Rat bis zu fünf Personen auf Vorschlag aus der Bevölkerung mit der Ehrenmedaille der Stadt Winterberg auszeichnen. Grundsätzlich sieht die Satzung über Ehrenauszeichnungen für einen dreijährigen Zeitraum drei Ehrungen im Bereich des klassischen Engagements vor (für den langjährigen Einsatz auf allen Ebenen des bürgerschaftlichen Engagements) dazu jeweils eine Auszeichnung in den Bereichen Jugend und Wirtschaft. In allen drei Bereichen wird die Ehrenmedaille der Stadt Winterberg für „außergewöhnliches“ Engagement verliehen, das über das „Normale“ hinausgeht.
Die Ehrenmedaille der Stadt Winterberg ist eine persönliche Auszeichnung und kann daher nicht an Gruppen, sondern nur an Einzelpersonen verliehen werden.
Kennen Sie junge Menschen in unserem Winterberg mit seinen Dörfern, deren freiwillige Leistungen bzw. ehrenamtlicher Einsatz sich deutlich vom „normalen“ Engagement abheben? Gibt es ein Unternehmen, das sich in besonderer Weise engagiert und dessen außergewöhnliche Leistungen unserer ganzen Stadt zugutekommen und besonders gut tun? Oder ist da jemand, der endlich mal ein öffentliches Dankeschön in Form einer Ehrung durch unsere Stadt für sein unermüdliches, langjähriges und verlässliches ehrenamtliches Wirken verdient hat?
Die Vorschläge können schriftlich beim Bürgermeister eingereicht oder per Email an rabea.kappen(at)winterberg.de übersandt werden. Gern können Sie auch das vorbereitete Formular nutzen. Hier kann das Formular heruntergeladen werden.
Hier noch einige Erläuterungen zu den Preisen und Ehrungsvoraussetzungen:
Der (klassische) Ehrenamtspreis richtet sich an die vielfältigen Bereiche, in denen außerordentliches ehrenamtliches Engagement zum Wohle der Stadt Winterberg wirkt. Dabei kann es sowohl um einen besonders langjährigen ehrenamtlichen Einsatz gehen, wie auch um ein zeitlich begrenztes Engagement im Rahmen von Projekten, die der Stadt Winterberg in besonderer Weise zugutekommen.
Der Jugendpreis richtet sich an alle Bereiche der Jugendförderung, angefangen bei den Vereinen (Sport, Musik, Kultur, etc.) über die Feuerwehr bis hin zu besonderem Engagement in einem Betrieb oder Unternehmen (Ausbildung, Jugendförderung). Die Ehrung kann ausgesprochen werden an Personen, die sich mit außerordentlichem Engagement für eine Sache im Jugendbereich, für ein Projekt im Jugendbereich oder für junge Menschen einsetzen, d.h., an Jugendliche selbst, an freiwillig ehrenamtlich in der Jugendarbeit aktive Kräfte sowie an Förderer und Ausbilder.
Der Wirtschaftspreis richtet sich an Personen, die in oder für Wirtschaftsunternehmen in der Stadt Winterberg tätig sind und aus dieser Stellung heraus in besonders positiver Weise zur wirtschaftlichen Situation des Standortes Winterberg beitragen oder die sich Entwicklungen zuwenden, die der Stadt Winterberg und damit dem Gemeinwohl in besonderer Weise dienen.
Das Ehrenamt hat in allen Zeiten einen wichtigen Stellenwert in der Gesellschaft. Als Ausdruck der Wertschätzung und Anerkennung dieser ehrenamtlichen Arbeit hat der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Winterberg in seiner Sitzung am 22.03.2021 entschieden, die Ehrenamtskarte des Landes Nordrhein-Westfalen einzuführen. Ab sofort werden die Ehrenamtskarten durch das Rathaus ausgegeben. „In unserer Stadt genießt das Ehrenamt seit vielen Jahren einen hohen Stellenwert. Eine funktionierende Stadtgesellschaft ist ohne das vielfältige Engagement in Vereinen, Kirchen, sozialen und kulturellen Einrichtungen sowie Interessengruppen, aber auch im ganz normalen Alltag, nicht möglich. Mit der Ehrenamtskarte sollen künftig die Winterberger*innen eine besondere Wertschätzung erfahren, die sich in besonderem Maße ehrenamtlich in unserer Stadt und in unseren Ortschaften engagieren“, so Bürgermeister Michael Beckmann.
Inhaber der Ehrenamtskarte bekommen Vergünstigungen bei Eintritten oder Einkäufen in ganz Nordrhein-Westfalen. Eine Übersicht der zur Zeit aktuell zur Verfügung stehenden Vergünstigungsangebote sind unter der Internetseite www.ehrensache.nrw.de ersichtlich. Möchten Winterberger Betriebe als Partner fungieren und Vergünstigungen für die Karteninhaber anbieten, können sich gerne im Rathaus bei Rabea Kappen melden.
Richtlinien für die Ausgabe der Ehrenamtskarte
An die Ausgabe der Ehrenamtskarte NRW, für die ein Bewerbungsformular eingereicht werden muss, sind folgende Rahmenbedingungen geknüpft:
Hier gehts zu den Richtlinien.
Antragstellung und Ausstellung der Ehrenamtskarte NRW
Der Antrag auf Zuteilung der Ehrenamtskarte NRW erfolgt mittels eines Bewerbungsbogens bei der Stadt Winterberg. Zur Antragstellung sind Nachweise vorzulegen, in denen
Ehrenamtskarte ist zwei Jahre gültig
Die Ehrenamtskarte wird für zwei Jahre ausgestellt. Nach Ablauf der Gültigkeit kann die Karte verlängert werden. Eine Verlängerung der Ehrenamtskarte ist ohne Antrag möglich, indem der Name, die Stundenanzahl für die Tätigkeit sowie Unterschrift und Stempel der Institution formlos dokumentiert werden.
Zusätzlich zur bereits etablierten Ehrenamtskarte NRW hat die Stadt Winterberg nun die „Jubiläums-Ehrenamtskarte NRW“ eingeführt. Diese Karte sollen langjährig Engagierte erhalten, die seit mindestens 25 Jahren ein Ehrenamt ausüben. Die geltenden Kriterien zur klassischen Ehrenamtskarte entfallen hierbei und die Jubiläums-Ehrenamtskarte ist lebenslang gültig.
Inhaber der Jubiläums-Ehrenamtskarte erhalten, wie auch bei der Ehrenamtskarte, Vergünstigungen bei Eintritten oder Einkäufen in ganz Nordrhein-Westfalen. Eine Übersicht der zurzeit aktuell zur Verfügung stehenden Vergünstigungsangebote sind unter der Internetseite www.ehrensache.nrw.de ersichtlich.
Richtlinien für die Ausgabe der Jubiläumsehrenamtskarte
An die Ausgabe der Jubiläums-Ehrenamtskarte NRW, für die ein Bewerbungsformular eingereicht werden muss, ist ein mindestens 25 Jahre andauerndes ehrenamtliches Engagement geknüpft. Dabei kann das Engagement auch in verschiedenen Organisationen geleistet worden sein. Unterbrechungen zum Beispiel für Zeiten der Kindererziehung oder Pflege werden akzeptiert.
Der bei der landesweiten Ehrenamtskarte geltende Stundenumfang (mind. 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden im Jahr) und alle sonstigen Vergabekriterien entfallen hierbei.
Antragstellung und Ausstellung der Ehrenamtskarte NRW
Der Antrag auf Zuteilung der Ehrenamtskarte NRW erfolgt mittels eines Bewerbungsbogens bei der Stadt Winterberg. Zur Antragstellung sind Nachweise vorzulegen, in denen
Die Nachweise sind mit Datum, Unterschriften und soweit vorhanden mit einem Stempel des Trägers zu versehen. Bei Erfüllung der Voraussetzung wird für die anspruchsberechtigte Person eine Ehrenamtskarte NRW ausgestellt.