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  4. Stadtinspektoranwärter/in Bachelor of Arts
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Stadtinspektoranwärter/in - Bachelor of LawsDuales Studium - Theorie und Praxis in enger Verbindung

In dem anspruchsvollen dualen Studium erwerben Sie juristische und wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse. Als Bachelor of Arts "Kommunaler Verwaltungsdienst – Allgemeine Betriebswirtschaftslehre" arbeiten Sie überwiegend in der Sachbearbeitung in den verschiedenen und sehr abwechslungsreichen Aufgabenbereichen der Stadtverwaltung mit dem Schwerpunkt Finanzen.  Der Bürgerkontakt ist selbstverständlich.

Die Tätigkeit erfordert ein hohes Maß an Verantwortung, Engagement und Fingerspitzengefühl im Umgang mit Menschen. Sie entscheiden weitgehend selbstständig und eigenverantwortlich anhand von Rechtsvorschriften und kommunizieren dies mit allen Beteiligten.

Bei besonderer Eignung und einigen Jahren Berufserfahrung können Sie auch Leitungs- und Führungsaufgaben übernehmen.

Studienverlauf

  • Studienbeginn 01.09. des Jahres
  • Kombination von Theorie und Praxis
  • Die erlernte Theorie wird direkt in den fachpraktischen Studienabschnitten angewendet und vertieft
  • Weitere Infos zum Studium hier

Wir bieten Ihnen:

  • Eine qualifizierte und zukunftsorientierte Ausbildung in Kombination aus Studium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (versch. Studienorte)
  • Eine praxisorientierte Ausbildung in verschiedenen kommunalen Fachbereichen
  • Regelstudienzeit 3 Jahre
  • Bezahltes Vollzeitstudium; Anwärterbezüge nach den besoldungsrechtlichen Vorschriften ( z. Zt. 1.220,68 €) und Vermögenswirksame Leistungen
  • Gute Übernahmechancen nach der Ausbildung

Sie bringen mit:

  • Allgemeine Hochschulreife, uneingeschränkte Fachhochschulreife oder vergleichbarer Abschluss
  • Ihre Stärken sind sicheres, freundliches Auftreten und eine gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise, positive Grundhaltung und bürgerorientiertes Denken, Teamfähigkeit und  Motivation, Leistungsbereitschaft
  • Interesse an betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen und der Arbeit mit Gesetzen
  • Für die Ausbildung im Beamtenverhältnis ist die deutsche Staatsangehörigkeit bzw. die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates erforderlich

Entwicklungsmöglichkeiten

  • Lebenslanges Lernen ist für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbstverständlich
  • Den Beamtinnen und Beamten im gehobenen Dienst stehen viele Wege offen, sich fortlaufend weiter zu qualifizieren um höherwertige Aufgaben wahrnehmen zu können. Grundsätzlich ist auch ein Masterstudium möglich

Wenn´s Fragen gibt:

Birgit Ante Fachbereich 1 - Zentrale Dienste, Bildung und Digitalisierung Kontaktinformationen