Die Stadt Winterberg erstellt jährlich einen Haushaltsplan unter Maßgabe der Gemeindeordnung sowie der Kommunalhaushaltsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW und KomHVO NRW). Dieser enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und Einzahlungen sowie die entstehenden Aufwendungen und Auszahlungen. Der Haushaltsplan ist Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Stadt Winterberg und verbindlich für die Haushaltsausführung.
Zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres muss die Stadt Winterberg einen Jahresabschluss aufstellen, in dem das Ergebnis des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss muss ein realistisches Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Winterberg darstellen. Er besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz, dem Anhang und dem Lagebericht.
Die Jahresabschlüsse vergangenen Jahre können Sie untenstehend herunterladen.
Der Konzern Stadt Winterberg setzt sich aus dem Kernhaushalt sowie den städtischen Unternehmen (Winterberg Touristik und Wirtschaft GmbH, Stadtwerke Winterberg AöR und Forstbetrieb) zusammen. Bis zum Jahr 2018 war es die Pflicht einer Kommune neben dem Jahresabschluss auch für den Konzern einen jährlichen Gesamtabschluss zu erstellen. Diese Pflicht besteht ab dem Jahr 2019 nicht mehr, wenn man die in §116a GO NRW genannten Kriterien erfüllt. Die Stadt Winterberg erfüllt diese Kriterien, sodass ab dem Jahr 2019 kein Gesamtabschluss mehr aufgestellt wird.