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Wahlen

Die Stadt Winterberg ist auf örtlicher Ebene für die Organisation der Wahlen verantwortlich. Auf dieser Seite erfahren Sie alles Wesentliche zu den bevorstehenden Abstimmungen. Informieren Sie sich über:

  • Wahltermine: Die Bundestagswahl findet am 23. Februar 2025 statt, die Kommunalwahl am 14. September 2025.
  • Wahlverfahren: Die verschiedenen Möglichkeiten der Stimmabgabe.

 

Zu unseren Aufgaben gehören unter anderem:

  • Versand der Wahlbenachrichtigungskarten: Wir informieren alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig über ihre Wahlberechtigung.
  • Ermöglichung der Briefwahl: Wir bieten die Option der Briefwahl an, um die Stimmabgabe zu erleichtern und den Bürgerinnen und Bürgern mehr Flexibilität zu bieten.
  • Einrichtung der Wahllokale: Wir richten die Wahllokale für den Wahltag ein und sorgen dafür, dass sie für alle Wählerinnen und Wähler zugänglich sind.
  • Personelle Ausstattung der Wahlvorstände: Wir kümmern uns um die Besetzung der Wahlvorstände in den Wahllokalen, um einen reibungslosen Ablauf am Wahltag zu gewährleisten.
  • Wahlvorstand: Mitglied eines Wahlvorstands kann jede Bürgerin bzw. jeder Bürger werden, die/der am Wahltag wahlberechtigt ist. Bei Interesse an dieser ehrenamtlichen Aufgabe kontaktieren Sie uns gerne über die unten angegebenen Kontaktdaten.

Bundestagswahlen: Bestimmen Sie die Zusammensetzung des Deutschen Bundestages und beeinflussen Sie die politische Richtung Deutschlands.

Landtagswahlen: Stimmen Sie ab für die Mitglieder des Landtages, die die politischen Entscheidungen auf Landesebene treffen.

Kommunalwahlen: Wählen Sie Ihre politischen Vertreterinnen und Vertreter auf kommunaler Ebene und gestalten Sie aktiv die Entwicklung Ihrer Gemeinde mit.

Europawahlen: Geben Sie Ihre Stimme für die Abgeordneten des Europäischen Parlaments ab und gestalten Sie die politische Entwicklung der EU mit.

Wichtige Informationen zum Datenschutz:
Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ernst. Gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) informieren wir Sie über die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten.

Für ausführliche Informationen laden Sie bitte die Datenschutzinformation herunter oder sehen Sie sie sich hier an: DS-GVO

Bundestagswahl

Wann findet die nächste Bundestagswahl statt?

Die nächste Bundestagswahl findet am 23. Februar 2025 statt.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag Deutscher ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet eine Wohnung innehat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Sog. Auslandsdeutsche können auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden.

Wie und wo kann gewählt werden?

Wer im Wählverzeichnis eingetragen ist, kann in seinem Wahllokal, das auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist, wählen.
Wer per Briefwahl wählen möchte, muss einen entsprechenden Antrag bei Wahlamt stellen. Dort besteht auch die Möglichkeit, schon vor dem Wahltag direkt im Rathaus zu wählen.

Wie kann ich Briefwahlunterlagen anfordern?

Sollten Sie bei einer Wahl Ihre Stimme nicht am Wahltag vor Ort in Ihrem Wahllokal abgeben können, besteht die Möglichkeit im Vorfeld per Briefwahl zu wählen. Dazu wird ca. 4 Wochen vor jeder Wahl ein spezielles „Briefwahlbüro“ im Winterberger Rathaus eingerichtet.
Nachdem Sie ihre Wahlbenachrichtigung zu der jeweiligen Wahl erhalten haben, können Sie im Briefwahlbüro die Briefwahlunterlagen beantragen. Sie können gleich im „Briefwahlbüro“ ihre Stimme abgeben oder die Unterlagen werden Ihnen ganz bequem per Post nach Hause geschickt. Ebenso ist eine online Beantragung der Briefwahlunterlagen über die Internetseite der Stadt Winterberg möglich. Die Beantragung darf nur von den Wahlberechtigten selbst erfolgen. Die Abholung der Unterlagen kann bei entsprechender Vorlage einer schriftlichen Vollmacht auch durch einen Dritten erfolgen.
Umfassende Informationen hierzu erfolgen rechtzeitig vor den jeweiligen Wahlen.

Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen:
Mit dem Formular auf der nächsten Seite können Sie auf elektronischem Wege Briefwahlunterlagen anfordern. Hier geht's direkt zum Antrag: Beantragung von Briefwahlunterlagen

Wichtige Hinweise zur Beantragung:
Bitte beachten Sie, dass Sie den Service zur Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen erst nutzen können, sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Diese enthält wichtige Angaben wie Ihren Wahlbezirk und Ihre Wählerverzeichnis-Nummer (WVZ-Nr.), die für die Beantragung erforderlich sind.

  • Elektronische Anträge dürfen nur von den Wahlberechtigten selbst gestellt werden.
  • Sammelanträge (z. B. in einer E-Mail) können nicht bearbeitet werden.
  • Möchten Sie die Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragen, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht (handschriftlich unterschrieben). Dies ist auf elektronischem Wege nicht möglich.
  • Bitte beachten Sie, dass alle Angaben im Formular gesetzlich vorgeschrieben sind. Unvollständige Angaben können dazu führen, dass Ihr Antrag nicht bearbeitet werden kann.

Kommunalwahl

Wann findet die nächste Kommunalwahl statt?

Die nächste NRW-Kommunalwahl findet am 14. September 2025 statt.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag Deutscher oder Unionsbürger (d. h. die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzt), das 16. Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet seine Wohnung hat.

Wie und wo kann gewählt werden?

Wer im Wählverzeichnis eingetragen ist, kann in seinem Wahllokal, das auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist, wählen.
Wer per Briefwahl wählen möchte, muss einen entsprechenden Antrag bei Wahlamt stellen. Dort besteht auch die Möglichkeit, schon vor dem Wahltag direkt im Rathaus zu wählen.

Wie kann ich Briefwahlunterlagen anfordern?

Sollten Sie bei einer Wahl Ihre Stimme nicht am Wahltag vor Ort in Ihrem Wahllokal abgeben können, besteht die Möglichkeit im Vorfeld per Briefwahl zu wählen. Dazu wird ca. 4 Wochen vor jeder Wahl ein spezielles „Briefwahlbüro“ im Winterberger Rathaus eingerichtet. 
Nachdem Sie ihre Wahlbenachrichtigung zu der jeweiligen Wahl erhalten haben, können Sie im Briefwahlbüro die Briefwahlunterlagen beantragen. Sie können gleich im „Briefwahlbüro“ ihre Stimme abgeben oder die Unterlagen werden Ihnen ganz bequem per Post nach Hause geschickt. Ebenso ist eine online Beantragung der Briefwahlunterlagen über die Internetseite der Stadt Winterberg möglich. Die Beantragung darf nur von den Wahlberechtigten selbst erfolgen. Die Abholung der Unterlagen kann bei entsprechender Vorlage einer schriftlichen Vollmacht auch durch einen Dritten erfolgen.
Umfassende Informationen hierzu erfolgen rechtzeitig vor den jeweiligen Wahlen.

Landtagswahl

Wann findet die nächste Landtagswahl statt?

Die nächste Landtagswahl findet 2027 statt.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt in Winterberg ist, wer am Wahltag

  • Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und
  • das 18. Lebensjahr vollendet hat und
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und
  • im Wählerverzeichnis der Stadt Winterberg eingetragen oder im Besitz eines Wahlscheines des Wahlbezirks 124 Hochsauerlandkreis I ist.
Wie und wo kann gewählt werden?

Wer im Wählverzeichnis eingetragen ist, kann in seinem Wahllokal, das auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist, wählen.
Wer per Briefwahl wählen möchte, muss einen entsprechenden Antrag bei Wahlamt stellen. Dort besteht auch die Möglichkeit, schon vor dem Wahltag direkt im Rathaus zu wählen.

Wie kann ich Briefwahlunterlagen anfordern?

Sollten Sie bei einer Wahl Ihre Stimme nicht am Wahltag vor Ort in Ihrem Wahllokal abgeben können, besteht die Möglichkeit im Vorfeld per Briefwahl zu wählen. Dazu wird ca. 4 Wochen vor jeder Wahl ein spezielles „Briefwahlbüro“ im Winterberger Rathaus eingerichtet. 
Nachdem Sie ihre Wahlbenachrichtigung zu der jeweiligen Wahl erhalten haben, können Sie im Briefwahlbüro die Briefwahlunterlagen beantragen. Sie können gleich im „Briefwahlbüro“ ihre Stimme abgeben oder die Unterlagen werden Ihnen ganz bequem per Post nach Hause geschickt. Ebenso ist eine online Beantragung der Briefwahlunterlagen über die Internetseite der Stadt Winterberg möglich. Die Beantragung darf nur von den Wahlberechtigten selbst erfolgen. Die Abholung der Unterlagen kann bei entsprechender Vorlage einer schriftlichen Vollmacht auch durch einen Dritten erfolgen.
Umfassende Informationen hierzu erfolgen rechtzeitig vor den jeweiligen Wahlen.

Europawahl

Wann findet die nächste Europawahl statt?

Die nächste Europawahl findet im Frühjahr 2029 statt.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag Deutscher ist, das 16. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in einem der EU-Mitgliedstaaten eine Wohnung innehat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Deutsche, die im Ausland leben, können unter bestimmten Voraussetzungen an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen. Ausführliche Informationen finden Sie im Internetangebot des Bundeswahlleiters www.bundeswahlleiter.de. Hier können auch die Antragsformulare für die Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl heruntergeladen werden.

Unionsbürger sind zunächst in ihrem Herkunftsmitgliedstaat wahlberechtigt. Sie können sich aber auf Antrag in ein Wählerverzeichnis des Wohnsitzmitgliedstaates (Bundesrepublik Deutschland) eintragen lassen. Diese Eintragung ist bei zukünftigen Wahlen zum Europäischen Parlament von den zuständigen Gemeindebehörden von Amts wegen vorzunehmen, solange bis der Unionsbürger beantragt nicht mehr im Wählerverzeichnis geführt zu werden.

Ausführliche Informationen finden Sie im Internetangebot des Bundeswahlleiters www.bundeswahlleiter.de. Hier können auch die Antragsformulare für die Eintragung in das Wählerverzeichnis und der Antrag nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden für Unionsbürger heruntergeladen werden.

Wie und wo kann gewählt werden?

Wer im Wählverzeichnis eingetragen ist, kann in seinem Wahllokal, das auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist, wählen.
Wer per Briefwahl wählen möchte, muss einen entsprechenden Antrag bei Wahlamt stellen. Dort besteht auch die Möglichkeit, schon vor dem Wahltag direkt im Rathaus zu wählen.

Wie kann ich Briefwahlunterlagen anfordern?

Sollten Sie bei einer Wahl Ihre Stimme nicht am Wahltag vor Ort in Ihrem Wahllokal abgeben können, besteht die Möglichkeit im Vorfeld per Briefwahl zu wählen. Dazu wird ca. 4 Wochen vor jeder Wahl ein spezielles „Briefwahlbüro“ im Winterberger Rathaus eingerichtet. 
Nachdem Sie ihre Wahlbenachrichtigung zu der jeweiligen Wahl erhalten haben, können Sie im Briefwahlbüro die Briefwahlunterlagen beantragen. Sie können gleich im „Briefwahlbüro“ ihre Stimme abgeben oder die Unterlagen werden Ihnen ganz bequem per Post nach Hause geschickt. Ebenso ist eine online Beantragung der Briefwahlunterlagen über die Internetseite der Stadt Winterberg möglich. Die Beantragung darf nur von den Wahlberechtigten selbst erfolgen. Die Abholung der Unterlagen kann bei entsprechender Vorlage einer schriftlichen Vollmacht auch durch einen Dritten erfolgen.
Umfassende Informationen hierzu erfolgen rechtzeitig vor den jeweiligen Wahlen.

Informationen über die Erhebung von personenbezogenen Daten nach Art. 13, 14 und 21 Datenschutz-Grundverordnung

Wenn's Fragen gibt: