Dieses Waldgebiet zeichnet sich durch die hohe Artenvielfalt und die Mischbaumarten aus, der ursprüngliche Schluchtwaldcharakter vieler Waldbestände von Winterberg ist in diesem Waldgebiet natürlich vorhanden!
Brennstoff | Heizwert (Hu) in kWh | Äquivalent zu Scheitholz (w= 20%) in kg |
1 kWh Strom | 1,00 kWh | 0,25 kg Scheitholz (0,21 kg Pellets) |
1 kg Braunkohle | 4,17 kWh | 1,04 kg Scheitholz (0,89 kg Pellets) |
1 kg Braunkohlebriketts | 5,52 kWh | 1,38 kg Scheitholz (1,17 kg Pellets) |
1 kg Steinkohle | 8,06 kWh | 2,02 kg Scheitholz (1,71 kg Pellets) |
1 kg Koks | 8,06 kWh | 2,02 kg Scheitholz (1,71 kg Pellets) |
1 l Heizöl EL | 9,80 kWh | 2,45 kg Scheitholz (2,09 kg Pellets) |
1 m³ Erdgas | 10,1 kWh | 2,53 kg Scheitholz (2,15 kg Pellets) |
1 kg Heizöl EL | 11,4 kWh | 2,85 kg Scheitholz (2,43 kg Pellets) |
Auch wenn fossile Brennstoffe einen höheren Heizwert haben, leistet regionales Brennholz aus nachhaltiger Forstwirtschaft einen Beitrag zur Verringerung des CO2 Ausstoßes, da es fossile Brennstoffe ersetzt und es sich um einen nachwachsenden Rohstoff handelt.
Der Forstbetrieb der Stadt Winterberg erntet nach der Inventur (Forsteinrichtung) vom 01.01.2015 jährlich nachhaltig 21.000 fm Nutzholz. Das Holz wird überwiegend an die regionale Holzindustrie abgegeben. 76 % des Jahreseinschlages entfällt auf die Fichte und andere Nadelhölzer, der Rest entfällt auf die Buche. Seit einigen Jahren wird im Forstbetrieb in den Wintermonaten sogenanntes "Winterqualitätsholz" eingeschlagen. Etwa 40% der Stammholzeinschläge werden mit betriebseigenen Forstwirten durchgeführt, der Rest mit örtlichen Lohnunternehmern.
Welche Waldgebiete haben besonders schöne Laubmischwälder in der Umgebung in Winterberg?
Dieses Waldgebiet zeichnet sich durch die hohe Artenvielfalt und die Mischbaumarten aus, der ursprüngliche Schluchtwaldcharakter vieler Waldbestände von Winterberg ist in diesem Waldgebiet natürlich vorhanden!
Laubwaldgebiet mit vornehmlich Buchen – Bergahorn – Eschen – und Eichenbeständen
Autochthoner Buchenwald, in den Tälern ergänzt durch Truppweise Mischung mit Bergahorn und Esche
montaner Bergmischwald mit Buche und Bergahorn
Buchenreinbestände mit Einzelmischung von Bergahorn, Esche unterbrochen durch Fichtenbestände
Reiner Buchenwald auf 700m ü. NN. Schöner Rundwanderweg durch das etwa 100ha große Waldgebiet ohne große Steigungen und vielen schönen sonnigen Ausblicken
Bergmischwald mit Buche, Bergahorn, Fichte , Lärche, Weißtanne, topographisch anspruchsvoller Wald
Für viele Menschen ist die Natur ein wichtiger Lebensbereich um Entspannung, Erholung und Bewegung zu finden. Nicht nur Wanderer, Erholungssuchende und Sportler suchen diesen Lebensraum auf, sondern ganz besonders auch viele Hundebesitzer und ihre vierbeinigen Freunde.
Gerade die Forstverwaltung kann das gut verstehen und wünscht allen Erholungssuchenden unbeschwerte Stunden in der freien Natur.
Leider werden aber durch streunende und wildernde Hunde immer wieder Wildtiere verletzt oder getötet. Auch für die übrigen Erholungssuchenden ist es zumindest ein großer Schreck, wenn plötzlich ein Hund vor ihnen steht
Deshalb unsere eingehende Bitte: Beachten Sie die Regeln für das Führen von Hunden in Wald und Feld!
Wenn sich jeder an die nachfolgenden Grundsätze hält, ist ein friedliches und vertrauensvolle Miteinander aller Interessensgruppen gewährleistet.
Im Wald (Landesforstgesetz)
Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist in NRW auf eigene Gefahr gestattet.
Ausdrücklich verboten ist u.a. das Betreten von
Damit sind Spaziergänge in Begleitung eines auf dem Waldweg freilaufenden Hundes gestattet – solange der Hund unter Kontrolle seines Führers auf dem Weg bleibt. Einschränkungen dieser Freiheit können sich im Einzelfall aus Auflagen des Landeshundegesetzes NRW oder entsprechenden örtlichen Regelungen ergeben.
In der freien Landschaft (Landschaftsgesetz)
Ein allgemeines Betretungsrecht für die freie Landschaft gibt es in NRW nicht. Allerdings dürfen auch private Wirtschaftswege, Öd- und Brachflächen und andere landwirtschaftlich nicht genutzte Flächen zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr betreten werden, sofern keine anderen Rechtsvorschriften gelten. Auf diesen Flächen(und ausschließlich dort) dürfen Hunde auch unangeleint ihren Führer begleiten, allerdings ist dabei darauf zu achten, dass während der Setz- und Brutzeiten die dort wild lebenden Tiere nicht gestört werden.
Wer also mit seinem Vierbeiner auf einer frisch gemähten Wiese rennen und toben möchte, bedarf zumindest der Einwilligung des Grundstückseigentümers bzw. des Nutzungsberechtigen, der mögliche Beeinträchtigung des Jagdbetriebes vermeiden wird.
Für Landschafts- und Naturschutzgebiete werden regelmäßig Sondervorschriften festgelegt und bekannt gemacht.
Sie beinhalten häufig auch Einschränkungen bezüglich der zu nutzenden Wege und Flächen und können bestimmen, dass Hunde nur angeleint mitgeführt werden dürfen (Info unter „untere Landschaftsbeörde HSK“ Tel.: 0291-941673).