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    Stadtforstamt WinterbergWinterbergs Wälder schützen & erhalten

    • Nachhaltig: Erhaltung von naturnahen und artenreichen Wäldern
    • wegweisend: Wiederbewaldung und Waldumbau hin zu klimastabilen Wäldern
    • Führend: forsttechnische Betriebsleitung auf 4500 ha (forstliche Betriebsfläche und Nebenflächen, Sportflächen, Ökoflächen - Brüche, Gräben, Bachläufe, Heideflächen und Wegflächen
    • Bewegend: Beschaffung von Maschinen und Spezialgeräten der Forstwirtschaft, von Forstpflanzen, Sämereien, Dünge- und …
    • Abenteuerreich: Forstliche Umweltbildung und Waldpädagogik sowie die forstliche Öffentlichkeitsarbeit

    Produkte & Service

    Brennholz

    • Brennholz:
      Fichten Industrieholz kurz 3 m, am Weg gerückt schon ab 45,00€/Fm zzgl. MwSt
    • Brennholz:
      Buchen Industrieholz lang, am Weg gerückt schon ab 65,00€/Fm zzgl. MwSt
    • Bestellungen bei den zuständigen Revierförstern solang Vorrat reicht!
    • Übrigens 5 bis 6 Raummeter Laubholz oder 7 bis 8 Raummeter Nadelholz ersetzen ca. 1.000 Liter Heizöl!

    Vergleichswerte Holz zu anderen Brennstoffen:

    BrennstoffHeizwert (Hu) in kWhÄquivalent zu Scheitholz (w= 20%) in kg
    1 kWh Strom1,00 kWh0,25 kg Scheitholz (0,21 kg Pellets)
    1 kg Braunkohle4,17 kWh1,04 kg Scheitholz (0,89 kg Pellets)
    1 kg Braunkohlebriketts5,52 kWh1,38 kg Scheitholz (1,17 kg Pellets)
    1 kg Steinkohle8,06 kWh2,02 kg Scheitholz (1,71 kg Pellets)
    1 kg Koks8,06 kWh2,02 kg Scheitholz (1,71 kg Pellets)
    1 l Heizöl EL9,80 kWh2,45 kg Scheitholz (2,09 kg Pellets)
    1 m³ Erdgas10,1 kWh2,53 kg Scheitholz (2,15 kg Pellets)
    1 kg Heizöl EL11,4 kWh2,85 kg Scheitholz (2,43 kg Pellets)

    Auch wenn fossile Brennstoffe einen höheren Heizwert haben, leistet regionales Brennholz aus nachhaltiger Forstwirtschaft einen Beitrag zur Verringerung des CO2 Ausstoßes, da es fossile Brennstoffe ersetzt und es sich um einen nachwachsenden Rohstoff handelt.

    Nutzholz

    Der Forstbetrieb der Stadt Winterberg erntet nach der Inventur (Forsteinrichtung) vom 01.01.2015 jährlich nachhaltig 21.000 fm Nutzholz. Das Holz wird überwiegend an die regionale Holzindustrie abgegeben. 76 % des Jahreseinschlages entfällt auf die Fichte und andere Nadelhölzer, der Rest entfällt auf die Buche. Seit einigen Jahren wird im Forstbetrieb in den Wintermonaten sogenanntes "Winterqualitätsholz" eingeschlagen. Etwa 40% der Stammholzeinschläge werden mit betriebseigenen Forstwirten durchgeführt, der Rest mit örtlichen Lohnunternehmern.

    Aufgaben des Forstmangement im Forstbetrieb

    • Die Bewirtschaftung des forstlichen Eigenbetriebs der Stadt Winterberg  nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen unter Wahrung der besonderen Gemeinwohlverpflichtung unseres Waldes.
    • Im Rahmen der nachhaltigen Entwicklung steht die Erhaltung von naturnahen und artenreichen Wäldern für unsere nächsten Generationen im Vordergrund.
    • Bewirtschaftung einschl. Verwaltung des eigenen Forstbetriebes sowie forsttechnische Betriebsleitung auf 4200 ha (forstliche Betriebsfläche und Nebenflächen, Sportflächen, Ökoflächen – Brüche, Gräben, Bachläufe, Heideflächen und Wegeflächen
    • Langfristige, periodische Betriebsplanung
    • Jährlicher Wirtschaftsplan
    • Verkauf von Walderzeugnissen und Einräumung von Nutzungsrechten
    • Wildbewirtschaftung u. Vermarktung
    • Beschaffung von Maschinen und Spezialgeräten der Forstwirtschaft, von Forstpflanzen, Sämereien, Dünge- und Pflanzenschutzmitteln und sonstigem Spezialbedarf
    • Verantwortlich bei forstlichen Grundstücks- und Jagdangelegenheiten
    • Mitwirkung bei der Bauleit- und Landschaftsplanung
    • Forstlicher Betriebsvollzug 
    • Holzeinschlag und sonstige forstwirtschaftliche Nutzung
    • Anlage, Pflege und Schutz der Waldbestände
    • Bau und Unterhaltung von Waldwegen, Erholungs-und Sondereinrichtungen, Gewässern, Gehegen
    • Maßnahmen der Landschaftspflege im Wald und den zugeordneten Freiflächen 
    • Forstliche Umweltbildung und Waldpädagogik sowie die forstliche Öffentlichkeitsarbeit. (Die Waldpädagogik stellt den Wald als Naturerlebnisraum in den Mittelpunkt.  Die waldpädagogischen Angebote richten sich an alle, die die Natur spielerisch mit allen Sinnen erfahren, erleben und (wieder-)entdecken wollen.)
    • Mitwirkung bei der Überwachung des Natur- und Landschaftsschutzes
    • Hoheitliche Aufgaben bei der Wahrnehmung der Polizeifunktionen im Forstbezirk

    Lernen & Erleben

    Welche Waldgebiete haben besonders schöne Laubmischwälder in der Umgebung in Winterberg?

    Helletal – unterhalb des Kurparks

    Dieses Waldgebiet zeichnet sich durch die hohe Artenvielfalt und die Mischbaumarten aus, der ursprüngliche Schluchtwaldcharakter vieler Waldbestände von Winterberg ist in diesem Waldgebiet natürlich vorhanden!

    Schmantel - und Orketal östlich von Winterberg

    Laubwaldgebiet mit vornehmlich Buchen – Bergahorn – Eschen – und Eichenbeständen

    Haumecke – Bärenberg westlich von Winterberg Richtung Neuastenberg

    Autochthoner Buchenwald, in den Tälern ergänzt durch Truppweise Mischung mit Bergahorn und Esche

    Züscher - Wald um die Ziegenhelle

    montaner Bergmischwald mit Buche und Bergahorn

    Renautal

    Buchenreinbestände mit Einzelmischung von Bergahorn, Esche unterbrochen durch Fichtenbestände

    Ebershagen westlich von Altastenberg

    Reiner Buchenwald auf  700m ü. NN. Schöner Rundwanderweg durch das etwa 100ha große Waldgebiet ohne große Steigungen und vielen schönen sonnigen Ausblicken

    Grimme und Rosberg in Elkeringhausen

    Bergmischwald mit Buche, Bergahorn, Fichte , Lärche, Weißtanne, topographisch anspruchsvoller Wald

    Schützen & Gestalten

    Was Hundehalter wissen sollten!

    Für viele Menschen ist die Natur ein wichtiger Lebensbereich um Entspannung, Erholung und Bewegung zu finden. Nicht nur Wanderer, Erholungssuchende und Sportler suchen diesen Lebensraum auf, sondern  ganz besonders auch viele Hundebesitzer und ihre vierbeinigen Freunde.

    Gerade die Forstverwaltung kann das gut verstehen und wünscht allen Erholungssuchenden unbeschwerte Stunden in der freien Natur.

    Leider werden aber durch streunende und wildernde Hunde immer wieder Wildtiere verletzt oder getötet. Auch für die übrigen Erholungssuchenden ist es zumindest ein großer Schreck, wenn plötzlich ein Hund vor ihnen steht

    Deshalb unsere eingehende Bitte: Beachten Sie die Regeln für das Führen von Hunden in Wald und Feld!

    Wenn sich jeder an die nachfolgenden Grundsätze hält, ist ein friedliches und vertrauensvolle Miteinander aller Interessensgruppen gewährleistet.

    Im Wald (Landesforstgesetz)
    Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist in NRW auf eigene Gefahr gestattet.
     

    Ausdrücklich verboten ist u.a. das Betreten von

    • Forstkulturen
    • Forstdickungen
    • Holzeinschlagsflächen
    • forstwirtschaftlichen und jagdlichen Einrichtungen

    Damit sind Spaziergänge in Begleitung eines auf dem Waldweg freilaufenden Hundes gestattet – solange der Hund unter Kontrolle seines Führers auf dem Weg bleibt. Einschränkungen dieser Freiheit können sich im Einzelfall aus Auflagen des Landeshundegesetzes NRW oder entsprechenden örtlichen Regelungen ergeben.

    In der freien Landschaft (Landschaftsgesetz)
    Ein allgemeines Betretungsrecht für die freie Landschaft gibt es in NRW nicht. Allerdings dürfen auch private Wirtschaftswege, Öd- und Brachflächen und andere landwirtschaftlich nicht genutzte Flächen zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr betreten werden, sofern keine anderen Rechtsvorschriften gelten. Auf diesen Flächen(und ausschließlich dort) dürfen Hunde auch unangeleint ihren Führer begleiten, allerdings ist dabei darauf zu achten, dass während der Setz- und Brutzeiten die dort wild lebenden Tiere nicht gestört werden.

    Wer also mit seinem Vierbeiner auf einer frisch gemähten Wiese rennen und toben möchte, bedarf zumindest der Einwilligung des Grundstückseigentümers bzw. des Nutzungsberechtigen, der mögliche Beeinträchtigung des Jagdbetriebes vermeiden wird.

    Für Landschafts- und Naturschutzgebiete werden regelmäßig Sondervorschriften festgelegt und bekannt gemacht.

    Sie beinhalten häufig auch Einschränkungen bezüglich der zu nutzenden Wege und Flächen und können bestimmen, dass Hunde nur angeleint mitgeführt werden dürfen (Info unter „untere Landschaftsbeörde HSK“ Tel.: 0291-941673).

    Ihre Ansprechpartner im Stadtforstamt

    Michael Kleinsorge
    Betriebsleiter und Leiter Revier Züschen
    59955 Winterberg
    Lamfert

    Weitere Ansprechspartner
    Matthias Kochstellv. Betriebsleiter und Leiter Revier Niedersfald Kontaktinformationen
    Max LangeLeiter Revier Winterberg Kontaktinformationen