Bei einem Mischsystem ist die Zusammenführung von Schmutz- und Regenwasser nur in der Grundstücksanschlussleitungen zulässig. Die Hausanschlussleitungen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die Anforderungen an die Abwasserbeseitigung eingehalten werden. Sie dürfen nur nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden.
Alle Grundleitungen sind mit einem Mindestgefälle von 1 : 50 bis 1: 100 (innerhalb von Gebäuden) und mit einem Mindestgefälle von 1 : DN (außerhalb von Gebäuden) frostfrei in einer Tiefe von min. 0,80 m und einer Sandummantelung zu verlegen (Maximalgefälle 1: 20). Bei Überschreitung des max. Gefälles sind weitere Maßnahmen erforderlich, in diesem Fall kontaktieren Sie uns bitte vorab.
Rohrmaterial:
- Steinzeug DIN 1230 Teil 2,
- Kunststoff aus PVC hart DIN 19534.
Bei Richtungsänderungen der Rohrleitung sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.