Trinkwasser ist nach wie vor das Lebensmittel Nr. 1. Für die Stadtwerke Winterberg ist es selbstverständlich, dieses wichtige Grundnahrungsmittel stets einwandfrei und mit bester Qualität an ihre Kundinnen und Kunden auszuliefern. Wir garantieren bis zu Ihrer Hausinstallation für die Güte des Trinkwassers. Was das Rohrsystem und evtl. eingebaute Geräte in Ihrem Haus bzw. der Wohnung angeht, müssen Sie jedoch selbst die Initiative ergreifen. Das gilt auch für den gem. DIN 1988 einzubauenden Feinfilter hinter der Zählereinrichtung.
Das Hygieneinstitut Gelsenkirchen untersucht in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt und den zuständigen Wasserbehörden das Winterberger Trinkwasser.
Nachfolgend finden Sie die aktuellen Untersuchungsberichte:
Wasseruntersuchung Winterberg HB Bremberg
Wasseruntersuchung Winterberg HB Dumel / Elkeringhausen
Wasseruntersuchung Mollseifen
Wasseruntersuchung Niedersfeld
Wasseruntersuchung Siedlinghausen
Wasseruntersuchung Züschen
Wasseruntersuchung Silbach
Kundeninformation zur Wasserhärte-Regelung, um Sie bei der "richtigen" Dosierung von Waschmitteln zu unterstützen.
Wasserhärte des Trinkwassers
Das Trinkwasser im Zuständigkeitsbereich der Stadtwerke Winterberg AöR liegt im Härtebereich "Weich".
Das bedeutet, es hat weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 °dH).
Der Deutsche Bundestag hat am 01. Februar 2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz, WRMG) beschlossen.
Hiernach wird Trinkwasser in die drei Wasserhärtebereiche
eingeteilt.
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Wasserversorgungsanlage erhebt die Stadt nach den gesetzlichen und satzungsrechtlichen Vorschriften Verbrauchsgebühren zur Deckung der Kosten für die Wasserversorgung.
Die Gebühr setzt sich zusammen aus
Bei der Berechnung wird als Wohneinheit berücksichtigt:
Beispielberechung (4-Personen-Haushalt; 1 Wohnung; Wasserverbrauch = 160 m³):
a) Grundgebühr: 365 Tage x 0,17 € je Wohneinheit und Tag: 62,05 €
b) Verbrauchsgebühr: 160 m³ x 1,34 € je cbm Wasser: 214,40 €
Wassergebühren (netto): 276,45 €
Zuzüglich 7% Mehrwertsteuer 19,35 €
Gesamt (brutto): 295,80 €
Höhe der Preise und Mehrwertsteuer: Stand 01.06.2024
Rechtsgrundlage:
Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadtwerke Winterberg
Einzugsermächtigung:
Das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat
Sie wollen im Versorgungsgebiet der Stadt Winterberg ein Haus bauen und suchen das dafür notwendige Anmeldeformular für die Trinkwasserversorgung?
Das Antragsformular für einen neuen Trinkwasserhausanschluss können Sie bequem herunterladen, ausfüllen und an die
Stadtwerke Winterberg AöR
Lamfert 30
59955 Winterberg
senden.
Im Anschluss erhalten Sie einen Inbetriebsetzungsantrag, der vom Installateur unterschrieben werden muss. Auch diesen können Sie vorab unter Downloads (Link hinzufügen) herunterladen. Nach Erhalt der Anträge stellen wir Ihnen kurzfristig den gewünschten Trinkwasserhausanschluss her.
Der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung sowie die Kosten für die Unterhaltung eines Grundstücksanschlusses (Strecke der Anschlussleitung von der öffentlichen Wasserversorgungsanlage bis zur Übergabestelle im Gebäude) an die Wasserversorgungsanlage sind den Stadtwerken Winterberg zu ersetzen. Der Kostenersatz richtet sich nach dem tatsächlichen Aufwand.
Die Stadtwerke Winterberg betreiben die Wasserversorgung (Versorgung der Grundstücke mit Trinkwasser und Betriebswasser) als öffentliche Einrichtung. Um dieser Maßgabe nachzukommen, waren und sind umfangreiche Investitionen in die Herstellung eines komplexen Wassernetzes erforderlich, das ständig erweitert wird.
Zum Ersatz des durchschnittlichen Aufwandes für die Herstellung und Erweiterung der öffentlichen Wasserversorgungsanlage und als Gegenleistung für die durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme gebotenen wirtschaftlichen Vorteile erheben die Stadtwerke einen Anschlussbeitrag.
Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, die an die öffentliche Wasserversorgungsanlage angeschlossen werden können und für die
a)eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, sobald sie bebaut oder gewerblich genutzt werden können,
b)eine bauliche oder gewerbliche Nutzung nicht festgesetzt ist, wenn sie nach der Verkehrsauffassung Bauland sind und nach der geordneten baulichen Entwicklung der Stadt zur Bebauung anstehen.
Maßstab für den Anschlussbeitrag sind die Nutzungsflächen. Die Nutzungsflächen ergeben sich aus den Grundstücksflächen, die entsprechend der Ausnutzbarkeit mit einem Vomhundertsatz vervielfacht werden. Dies bedeutet, dass sich bei einer zwei- und mehrgeschossigen Bebaubarkeit die Nutzfläche erhöht, da bei einem mehrgeschossigen Gebäude der wirtschaftliche Vorteil höher anzusetzen ist als bei einem eingeschossigen Gebäude.
So wird bei zweigeschossiger Bebaubarkeit die Grundstücksfläche mit 125 v.H., bei dreigeschossiger Bebaubarkeit mit 150 v.H. usw. vervielfacht.
Beispiel:
Grundstücksfläche 600 m²
Geschosszahl II-geschossig (zweigeschossig)
600 m² x 125 % = 750 m² Nutzungsfläche x 0,72 € (Beitragssatz) = 540,00 €
zuzüglich 7 % Mehrwertsteuer = 577,80 € (Wasseranschlussbeitrag)
Des Weiteren ist der Wasseranschlussbeitrag von der Art der Nutzung des Grundstücks abhängig. Bei Grundstücken in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten oder bei Grundstücken, die gewerblich oder industriell genutzt werden, sind die Vomhundertsätze um weitere 30 Prozentpunkte zu erhöhen.
Rechtsgrundlage: Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Winterberg