Alle zukünftigen Windenergieanlagen auf Windenergieflächen der Stadt Winterberg werden ausschließlich finanziert durch Eigenkapital der Betreibergesellschaft(en) und Fremdkapital der Bank(en).
Allgemein wird in Deutschland die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien – dazu zählen auch Windenergieanlagen – auf Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gefördert. Die daraus resultierenden Kosten verändern sich dynamisch und hängen von mehreren Einfluss Faktoren ab, u.a. von den Stromgestehungskosten und von den jeweiligen Strom-Großhandelspreisen in Deutschland, die sich an der European Power Exchange (EEX) bilden.
Für weitergehende Betrachtungen wird auf einschlägige Gesetze und Studien verwiesen, z.B. die jährliche Studie des Fraunhofer Institut ISE zu Stromgestehungskosten regenerativer und fossiler Stromerzeugung. Weitere Details finden Sie unter folgendem Link: Studie des Fraunhofer Instituts ISE.
Seit Einführung des EEG am 01. April 2000 und bis zum 30. Juni 2022 wurde die Förderung regenerativer Stromerzeugung in Deutschland als Bestandteil des Strompreises durch die Stromkunden selbst gezahlt. Seit dem 01. Juli 2022 werden die notwendigen Finanzmittel aus dem Bundeshaushalt aufgebracht.