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Energiepolitik und Windenergie in Winterberg

Die Energiepolitik der Europäischen Union und des Bundes setzt den Rahmen für den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland, was auch für Winterberg gilt. Diese Vorgaben zielen darauf ab, den Klimaschutz zu fördern und die Energieversorgung nachhaltig zu sichern.

Ein zentraler Leitfaden für die Region ist das integrierte Klimaschutzkonzept des Hochsauerlandkreises (HSK) aus dem Jahr 2023. Es präzisiert die energiepolitischen Ziele und die spezifischen Bedingungen der Region.
 

Rechtliche Neuerungen und ihre Bedeutung 

Seit 2022 haben sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung von Windenergie grundlegend verändert:

  • Wind-an-Land-Gesetz (WaLG): Dieses Gesetz hat den Städten und Kommunen die Kontrolle über die Ausweisung von Windkraft-Flächen weitgehend entzogen.
  • Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG): Setzt neue Standards für die Bereitstellung von Flächen für Windenergie.
  • Die Neufassung des §2 im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erklärt den Ausbau erneuerbarer Energien zu einem öffentlichen Interesse von überragender Bedeutung.

 

Umsetzung auf Landes- und Kreisebene

Diese Vorgaben werden in NRW auf Grundlage des Landesentwicklungsplans durch die Regionalpläne umgesetzt. Die Regionalpläne werden durch die Bezirksregierungen erarbeitet. Die Städte und Gemeinden haben keinen Einfluss auf die Anordnung. Für Winterberg bedeutet dies. 

  • Windenergiebereiche: Der Regionalrat der Bezirksregierung Arnsberg hat am 12. März 2025 acht Windenergiebereiche mit einer Gesamtfläche von 600 Hektar ausgewiesen, was rund 4,0 % der Stadtfläche entspricht.
  • Kritik und Stellungnahme: Die Stadt Winterberg hat im Verfahren und der Aufstellung des Regionalplanes verschiedene Stellungnahmen eingereicht, um diese Flächen zu reduzieren. Die Stellungnahmen finden Sie hier.
Winterberger Weg: Acht Windenergiebereiche im Stadtgebiet Winterberg sind geplant

Winterberger Weg

Gruppenporträt, beginnend von links: Bastian Östreich, Henrik Weiß, Norbert Menke und Michael Beckmann. Alle stehen vor einem neutralen Hintergrund und lächeln in die Kamera.

Winterberg übernimmt Verantwortung für seine Energiezukunft

„Der von Stadtrat und Stadtverwaltung initiierte „Winterberger Weg“ für die Nutzung Erneuerbarer Energien steht für Eigeninitiative, Eigenständigkeit, Wertschöpfung vor Ort und Gestaltungswillen. Gelingt es, auf die Nutzung der Windenergie im Stadtgebiet gestaltend Einfluss zu nehmen, besteht die Chance, auf einen Ausgleich zwischen Inanspruchnahme von Landschaft, der Stärkung als Wirtschaftsstandort und den Interessen unserer Bürgerinnen und Bürger.“

– Bürgermeister Michael Beckmann

Entwicklung und Umsetzung des Winterberger Weges

  1. Gesetzliche Vorgaben
    • 2022 Wind-an-Land-Gesetz
      Die Kommunen bekommen die Planungshoheit entzogen
  2. Erarbeitung von Handlungsoptionen
    • Herbst 2022
      Fortlaufende Befassung von Stadt und Stadtrat mit Chancen und Risiken der Windenergienutzung
    • Ergebnis
      Einstimmiger Beschluss des Stadtrates für ein eigenes kommunales Modell
  3. Erarbeitung eines Kooperationsmodells und Suche nach einem strategischen Partner
    • März 2024
      Verfahren zur Qualifizierung von drei möglichen Kooperationspartnern
    • Ergebnis
      Einstimmiger Beschluss des Stadtrates für das Umsetzungskonzept „Winterberger Weg“ mit „Kompetenz Team Energie“
  4. Rechtliche Prüfung
    • August 2024
      Erarbeitung der genehmigungsrechtlichen Grundlagen für die Kommunalaufsicht des HSK
    • Ergebnis
      Mehrheitlicher Beschluss des Stadtrates zur Gründung Energie-Gesellschaften
  5. Grünes Licht durch Kommunalaufsicht
    • August 2024
      Erfolgreiche Genehmigung der energiewirtschaftlichen Betätigung der Stadt durch Kommunalaufsicht HSK und Bekanntmachung auf EU-Ebene
    • Ergebnis
      Gründung von Energie-Unternehmen in Winterberg, Unternehmensaufbau. Vorbereitung der Gründung der Stadtwerke Winterberg Energie
       
  6. Gründung der Stadtwerke Winterberg Energie
    • März 2025
    • Stadtwerke Winterberg Energie
      Lamfert 30
      59955 Winterberg 
Die Ortschaft Siedlinghausen in mitten von Bergen, Wiesen und Wäldern.

Stadtwerke Winterberg Energie

Um die Energiewende aktiv mitzugestalten und die regionale Wertschöpfung zu stärken, wurde die Stadtwerke Winterberg Energie GmbH & Co. KG gegründet. Geschäftsführer sind Dr. Norbert Menke und Henrik Weiß.

Dieses neue Geschäftsfeld der Stadtwerke Winterberg AöR widmet sich den Erneuerbaren Energien und dabei insbesondere der Planung, dem Bau und dem Betrieb von Windenergieanlagen.

Mit unserem Engagement für die Nutzung Erneuerbarer Energien, insbesondere der Windkraft, leisten wir einen aktiven Beitrag zur Energiewende, stärken die Gemeinschaft und Wirtschaftskraft in Winterberg und seinen Dörfern.

KontaktSie haben Fragen rund um das Energieprojekt?

Kompetenz Team Energie

Der Winterberger Weg steht für unternehmerisches Engagement der Stadt bei Energie, zur Stärkung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Teilhabe und in ökologischer Verantwortung. Dazu werden die Strukturen der Stadtwerke genutzt und ausgebaut. 

Um diese Vision erfolgreich umzusetzen hat sich die Stadt für eine dauerhafte Zusammenarbeit mit erfahrenen Fachexperten für kommunale Energieversorgung und Erneuerbare Energien entschieden. Dieses Kompetenz Team Energie trägt als Partner von Stadt und Stadtwerken zur professionellen Umsetzung des Winterberger Weges bei. Führende Köpfe bringen ihre Erfahrung und Kompetenz aktiv in die Gremien der neuen Stadtwerke Gesellschaften ein.

Porträt von Dr. Werner Süss, stehend vor einem neutralen Hintergrund und lächelnd in die Kamera.

Dr. jur. Werner Süss
Finanzierung und Beschaffung

Porträt von Tanja Kreuz, stehend vor einem neutralen Hintergrund und lächelnd in die Kamera.

Tanja Kreuz
Planung und Genehmigung

Porträt von Dr.Norber Menke, stehend vor einem neutralen Hintergrund und lächelnd in die Kamera.

Dr. Norbert Menke
Geschäftsführer

Aktuelles zum Windprojekt

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Mehr Informationen

FAQ – Häufige Fragen zum Windprojekt

Was kostet dem Steuerzahler der Bau einer einzigen Windkraftanlage die zukünftig auf der städtischen Fläche errichtet werden kann?

Alle zukünftigen Windenergieanlagen auf Windenergieflächen der Stadt Winterberg werden ausschließlich finanziert durch Eigenkapital der Betreibergesellschaft(en) und Fremdkapital der Bank(en). 

Allgemein wird in Deutschland die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien – dazu zählen auch Windenergieanlagen – auf Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gefördert. Die daraus resultierenden Kosten verändern sich dynamisch und hängen von mehreren Einfluss Faktoren ab, u.a. von den Stromgestehungskosten und von den jeweiligen Strom-Großhandelspreisen in Deutschland, die sich an der European Power Exchange (EEX) bilden. 

Für weitergehende Betrachtungen wird auf einschlägige Gesetze und Studien verwiesen, z.B. die jährliche Studie des Fraunhofer Institut ISE zu Stromgestehungskosten regenerativer und fossiler Stromerzeugung. Weitere Details finden Sie unter folgendem Link: Studie des Fraunhofer Instituts ISE.

Seit Einführung des EEG am 01. April 2000 und bis zum 30. Juni 2022 wurde die Förderung regenerativer Stromerzeugung in Deutschland als Bestandteil des Strompreises durch die Stromkunden selbst gezahlt. Seit dem 01. Juli 2022 werden die notwendigen Finanzmittel aus dem Bundeshaushalt aufgebracht.

Welche Gesellschaft (SWE GmbH oder SWE GmbH & Co. KG) ist für den Bau einer Windkraftanlage zuständig?

Zuständig für den Bau von Windenergieanlagen (nachfolgend WEA) ist die Stadtwerke Winterberg Energie GmbH & Co. KG (nachfolgend SWE GmbH & Co. KG) als Bauherr. Es ist vorgesehen, dass diese Gesellschaft Windenergieflächen im Stadtgebiet pachtet, die entweder im Eigentum der Stadt Winterberg stehen oder genossenschaftlichen, kirchlichen oder privaten Grundeigentümer gehören. Die WEA entstehen und verbleiben im Besitz der SWE GmbH & Co. KG. 

Die Stadtwerke Winterberg Energie Verwaltung GmbH (nachfolgend SWE GmbH) ist Komplementärin der SWE GmbH & Co. KG und zuständig für das operative Management der Projekte und deren Verwaltung in der Betriebsphase. Der Unternehmensgegenstand umfasst zudem die Verwaltung von Photovoltaik-Anlagen, Nahwärme-Systemen und von Energienetzen im Stadtgebiet. Insgesamt ist der Unternehmenszweck darauf ausgerichtet zu einer sicheren, bezahlbaren und klimafreundlichen Energieversorgung beizutragen.

Die marktübliche Struktur einer GmbH & Co. KG wird aus verschiedenen Gründen für die Realisierung von WEA und anderen Erneuerbare Energie Anlagen genutzt. Maßgeblich für die Stadt Winterberg sind die Begrenzung von Haftungsrisiken als mittelbarer Gesellschafter und die Begrenzung von Umsetzungsrisiken durch die Einbindung erfahrener Fachexperten (Risikominimierung), sowie die einfache Beteiligung von Bürgern, Unternehmen oder Grundeigentümern (Beteiligung).

Werden sich die Gesellschafter der Stadtwerke Winterberg Energie GmbH & Co. KG die Kosten für den Bau sowie einer späteren Rückbauverpflichtung 50/50 teilen?

Ja.

Mit welchem Ertrag pro ct/kWh rechnen die Gesellschafter der Stadtwerke Winterberg Energie GmbH & Co. KG nach Inbetriebnahme einer Windkraftanlage?

Die Erträge in ct/kWh stehen zeitnah nach dem Ende des Planungsprozesses fest (BImSchV Genehmigung) und damit vor den wesentlichen Investitionsentscheidungen (Anlagenbestellung).

Würde heute eine WEA in Winterberg in Betrieb gehen, könnten man von Auktions-Zuschlagswerten in einer Höhe von 7,35 ct/kWh ausgehen. Diese Zuschlagswerte sind mit dem sogenannten Standortfaktor zu gewichten, der in der Region Winterberg bei 1,1 bis 1,2 liegen dürfte. Auf Grundlage dieser Annahmen würde sich ein Vergütungssatz ergeben, der zwischen 8,01 ct/kWh und 8,82 ct/kWh liegt. Den Modellrechnungen der Stadt Winterberg ist ein Vergütungssatz von 8,18 ct/kWh zu Grunde gelegt. 

Die Erträge ergeben sich aus den Vergütungssätzen, die zeitnah nach BImSchV Genehmigung, entsprechend den dann gültigen Förderregularien festgesetzt werden. Die Vermarktung der Stromproduktion im Stromgroßhandel wird entweder nach den Vergütungssätzen (Untergrenze) oder zu Marktpreisen erfolgen.

Was für eine Nennleistung wird voraussichtlich eine Windkraftanlage zukünftig haben, die in und um Winterberg errichtet werden sollen?

Der Marktstandard bei neuen Anlagen der etablierten Anlagenhersteller liegt bei 6.000 kW bis 7.000 kW je WEA. Für die zukünftigen Anlagen in Winterberg kann man nach Einschätzung der marktführenden Hersteller von 7.000 kW je WEA ausgehen.

An wie viel Kalendertagen im Jahr soll / kann Strom produziert werden? Gibt es schon eine Prognose oder Erfahrungswerte?

Grundsätzlich steht eine WEA – mit Ausnahme weniger Tage zur planmäßigen Wartung - ganzjährig zur Stromproduktion zur Verfügung. Der Stromertrag einer WEA in der Stadt und Region Winterberg ist im bundesweiten Vergleich deutlich überdurchschnittlich.

Für die Bewertung der Effizienz von Kraftwerken – auch von WEA – ist in der Energiewirtschaft der Begriff der „Volllaststunden“ üblich. Die Volllaststunden eines Kraftwerks geben an, wie viele Stunden ein Kraftwerk mit der maximalen Nennleistung (Volllast) betrieben werden müsste, um die Menge an Energie zu erzeugen, die unter realen Verhältnissen in einem Kalenderjahr erzeugt würde. 

An Standorten mit vergleichbarer Topografie und geographischer Lage von Winterberg sind kalenderjährlich Stromerträge von 16.000 kWh bis 20.000 kWh je WEA realistisch. Allerdings hängt der Stromertrag von den lokalen Gegebenheiten der geplanten WEA-Standorte ab (z.B. Höhenlage, Berge oder benachbarte WEA als Windschatten). 

Auf Grundlage der Annahme einer installierten Leistung von 7.000 kW/WEA und einem durchschnittlichen jährlichen Stromertrag von 18.000.000 kWh/WEA, würden sich kalenderjährlich gut 2570 Volllaststunden (h/a) je WEA ergeben, was rechnerisch 107 Kalendertagen entspricht. 

Teil der Planung sind zwei unabhängige Gutachten zum Windertrag - je Windenergiegebiet und WEA-Standort - von akkreditierten Unternehmen für Windgutachten.

Partizipieren alle Gesellschafter der Betreibergesellschaft Stadtwerke Winterberg Energie GmbH & Co. KG zu gleichen Anteilen an den Erträgen?

Ja.

Welcher Hersteller darf/wird zukünftig seine Windkraftanlagen in und um Winterberg aufstellen?

Welcher Hersteller und welcher Anlagentyp, in den durch die SWE GmbH & Co KG realisierten Windenergiegebieten eingesetzt wird, ist Gegenstand eines förmlichen Ausschreibungsverfahrens, nach BImSchV Genehmigung. 

Die SWE werden das Ausschreibungsverfahren auf etablierte und marktführende Hersteller ausrichten, insbesondere Enercon, Vestas und Nordex. Die Investitionsentscheidungen trifft die Gesellschafterversammlung der SWE GmbH & Co. KG auf Vorschlag der Geschäftsführung.

Wird es eine dynamische Rückbaubürgschaft geben, die auf die Laufzeit von 20 Jahren taxiert wird?

Ja.

Welche Höhe wird solch eine Rückbaubürgschaft voraussichtlich haben?

Bei vergleichbaren WEA im Markt sind Rückbaubürgschaften in der Höhe 250.000 bis zu 350.00 € üblich. Die Höhe der Rückbaubürgschaft ergibt sich aus dem Genehmigungsbescheid.

Was passiert, wenn eine Gesellschaft Insolvenz anmeldet. Auf wen fällt dann die Rückbaubürgschaft zurück – auf den Grundstückseigentümer? Wie soll das dann abgesichert werden und aus welchem Topf?

Die Rückbaubürgschaft liegt ausdrücklich beim Verpächter der Windenergieflächen und ist dadurch insolvenzgeschützt. Die einschlägigen Markstandards sind für die SWE GmbH und SWE GmbH & Co. KG
maßgeblich. Die Finanzierung der Rückbaubürgschaft ist Teil der Gesamtfinanzierung einer WEA.

Welche Sicherheit haben die Stadt Winterberg bzw. die Stadtwerke Gesellschaften, wenn „Windkraftinvestment wird ein Fass ohne Boden!“ so wie im nachfolgenden Bericht von Plusminus dargestellt?

Nein. Weitere Informationen finden Sie im Bericht unter folgendem Link: Plusminus Bericht – Windkraftinvestition.

Für die durch SWE GmbH & Co. KG entwickelten WEA in Winterberg werden planmäßig Vollwartungsverträge abgeschlossen (Vollkasko), sowie ergänzende Versicherungen entsprechend den Markstandards und den Anforderungen der finanzierenden Banken. Die Entscheidungen dazu trifft die Gesellschafterversammlung der SWE GmbH & Co. KG auf Vorschlag der Geschäftsführung.

Im Fokus der aktuellen Förderung regenerativer Stromerzeugung nach EEG steht Investitionssicherheit für den Anlagenbetreiber. Das heißt die Absicherung des Vergütungssatzes, in ct/kWh über 20 Jahre, zeitnah nach BImSchV Genehmigung und vor den wesentlichen Investitionsentscheidungen durch die Gesellschafterversammlung der SWE GmbH & Co. KG auf Vorschlag der Geschäftsführung.

Im Interesse und Fokus der SWE GmbH als Entwicklungsgesellschaft und der SWE GmbH & Co. KG als Besitzgesellschaft, steht zudem die kostenorientierte Realisierung der WEA unter Marktpreisniveau. Zudem ist – wie schon ausgeführt – für WEA im Stadtgebiet Winterberg Stromerträge je WEA zu erwarten, die deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt liegen. 

Durch die vorgenannten Maßnahmen und die gewählte Struktur einer GmbH & Co. KG werden die Möglichkeiten zur Risikoabsicherung maximal genutzt.

Was für Gutachten wurden, bereits durch die Stadtwerke Winterberg angefragt und welche Kosten sind für die jeweiligen Gutachten zu erwarten?

Gutachten werden erst nach der Gründung der SWE GmbH und SWE GmbH & Co. KG beauftragt.

Bislang wurden keine Gutachten beauftragt. Maßgeblich sind die Vergaberichtlinien. Die Vergabeentscheidungen trifft entweder die Gesellschafterversammlung der SWE GmbH & Co. KG oder direkt die Geschäftsführung, entsprechend den satzungsgemäßen Vorgaben.

Ist vorgesehen, dass Grundstückseigentümer aus Winterberg, die sich an einem Flächenpool nach dem Winterberger Modell beteiligen, Pachten pro Windkraftanlage und Jahr zahlen?

Ja. Das Winterberger Modell zielt darauf ab einen Flächenpool aufzubauen. Dieser Flächenpool wird sich planmäßig aus sogenannten Poolgebieten in den jeweiligen Windenergiegebieten zusammensetzen. Alle Stromerlöse in einem Poolgebiet werden flächenanteilig an die am Poolmodell teilnehmenden Grundeigentümer – auch Pooleigentümer genannt - aufgeteilt. Die Bildung von Poolgebieten ermöglicht eine faire Beteiligung möglichst vieler Grundeigentümer eines Windenergiegebietes an den zukünftigen Stromerlösen, unabhängig davon, ob ihr Grundstück von einem WEA-Standort betroffen ist. Ein weiterer Vorteil des Poolmodells ist, dass die Planung der WEA-Standorte und Infrastruktur unter energiewirtschaftlichen und technischen Aspekten optimal durchgeführt werden kann. 

Ein relevanter Teil der Windenergieflächen befindet sich im Eigentum der Stadt Winterberg. Diese Flächen sollen an die zukünftige SWE GmbH & Co. KG verpachtet werden und bilden den Ausgangspunkt des

Was passiert, wenn die Windkraftanlagen nicht die prognostizierten Erträge erbringen, zum Beispiel mit den Pachtzahlungen an die Grundstückseigentümer im Flächenpool nach dem Winterberger Modell?

Die Prognosen zum Windertrag werden durch zwei unabhängige Windgutachten akkreditierter Windgutachter abgesichert. Dies ist auch eine notwendige Voraussetzung für die Bankfinanzierung.

Pachtzahlungen an Pooleigentümer - also Eigentümer von Windenergieflächen, die einen Pachtvertrag mit der SWE GmbH & Co. KG abschließen - werden über eine vertraglich garantierte Mindestpacht abgesichert. 

Die SWE GmbH & Co. KG als Vertragspartner hat seinen Sitz dauerhaft vor Ort.

Hat man sich auch schon Gedanken über eine eventuell havarierte Windkraftanlage gemacht? Hier treten dann auch immense Kosten für z.B. die Feuerwehr/Fahrzeuge/Ausbildung etc. auf.

Die WEA werden durch Vollwartungsverträge abgesichert (Vollkasko). Weitere Kosten, die durch eine Havarie im Umfeld einer WEA verursacht werden (z.B. Einsatz örtlicher Feuerwehr), sind durch ergänzende, marktübliche Versicherungen abgedeckt. Ein umfassendes Versicherungspaket für den Fall einer Havarie ist entscheidend aus Sicht aller Gesellschafter der Besitzgesellschaft SWE GmbH & Co. KG, auch und insbesondere für Bürger, die sich an der SWE GmbH & Co. KG beteiligen können sollen. Die Vergabeentscheidungen zum Versicherungspaket trifft die Gesellschafterversammlung der SWE GmbH & Co. KG auf Vorschlag der Geschäftsführung.

Welche Maßnahmen ergreift die Betreibergesellschaft, um Negativstrom zu vermeiden, Ausfallzeiten zu kompensieren und zu verhindern, dass Überstrom bzw. Negativstrom teuer ins Ausland verkauft wird?

Die aktuelle Gesetzgebung sieht für zukünftig errichtete WEA keine Vergütung in Zeiträumen negativer Strompreise vor (sogenannte „negative Stunden“). Die Verträge zur Vermarktung der Stromerzeugung der durch SWE-Anlagen werden vorsehen, dass die WEA in diesen Zeiträumen abgeschaltet werden. In Zeiten negativer Strompreise wird somit kein Strom produziert.
Für die Stromerzeugung mit WEA gelten die allgemeinen physikalischen Grundlagen der Elektrotechnik. Strom, der nicht produziert wird, ist nicht existent. In der Elektrotechnik sind die Begriffe „Geisterstrom“ und „Negativstrom“ unbekannt.

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